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EUDR: Betroffene Produkte — Kaffee, Kakao, Holz, Soja, Palmoel, Kautschuk, Rinder

Veroeffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 2 Min.
EUDR: Betroffene Produkte — Kaffee, Kakao, Holz, Soja, Palmoel, Kautschuk, Rinder

Welche Produkte fallen unter die EUDR?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 erfasst sieben Rohstoffe und eine breite Palette daraus hergestellter Folgeprodukte. Was viele Unternehmen ueberrascht: Es geht nicht nur um offensichtliche Produkte wie Tropenholz oder Palmoel. Auch verarbeitete Lebensmittel, Kosmetik, Lederprodukte und sogar bedrucktes Papier koennen betroffen sein.

Die sieben EUDR-Rohstoffe im Detail

1. Kaffee

Kaffee ist einer der meistgehandelten Rohstoffe weltweit — und einer der problematischsten in Bezug auf Entwaldung. Betroffen sind:

2. Kakao

Die Kakaoproduktion in Westafrika ist einer der groessten Treiber der Entwaldung. Folgende Produkte fallen unter die EUDR:

3. Palmoel

Palmoel steckt in einer Vielzahl von Produkten:

4. Soja

Sojaanbau ist besonders in Suedamerika mit Entwaldung verbunden:

5. Holz

Die umfangreichste Produktkategorie:

6. Kautschuk

7. Rinder

Wie pruefe ich, ob mein Produkt betroffen ist?

SchrittAktionHilfsmittel
1KN-Code des Produkts pruefenZolltarif-Datenbank
2Abgleich mit EUDR-Anhang IVerordnung (EU) 2023/1115
3Rohstoffbasis identifizierenLieferanteninformation
4Zusammengesetzte Produkte pruefenAnteil EUDR-Rohstoff bestimmen
5Bei Unsicherheit: Behoerde konsultierenZustaendige Stelle

Zusammengesetzte Produkte: Wo es kompliziert wird

Ein Keks, der sowohl Palmoel als auch Kakao enthaelt — faellt er unter die EUDR? Ja, und zwar fuer beide Rohstoffe separat. Fuer jeden EUDR-Rohstoff in einem zusammengesetzten Produkt muss die Sorgfaltspflicht einzeln erfuellt werden.

Das macht die Compliance fuer Lebensmittelhersteller besonders aufwaendig. Wer viele Zutaten aus verschiedenen Quellen bezieht, braucht ein systematisches Erfassungssystem. Eine EUDR-Compliance-Software ist hier praktisch unverzichtbar.

Ausnahmen und Sonderfaelle

Weitere Informationen zur Sorgfaltspflicht finden Sie unter EUDR-Sorgfaltspflicht. Den Gesamtueberblick gibt unser EUDR-Leitfaden.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Fallen auch verarbeitete Lebensmittel unter die EUDR?

Ja, alle Produkte, die einen der sieben EUDR-Rohstoffe enthalten, sind betroffen. Schokolade (Kakao), Margarine (Palmoel), Tierfutter (Sojaschrot) oder Ledertaschen (Rinder) — fuer jedes dieser Produkte muss die Sorgfaltspflicht erfuellt werden.

Muessen auch Haendler innerhalb der EU die EUDR beachten?

Ja, auch Haendler, die betroffene Produkte innerhalb der EU kaufen und weiterverkaufen, unterliegen der EUDR. Allerdings gelten fuer sie vereinfachte Sorgfaltspflichten, wenn sie von einem Marktteilnehmer kaufen, der die Sorgfaltspruefung bereits durchgefuehrt hat.

Was ist mit Recycling-Produkten wie Altpapier?

Recycling-Produkte sind von der EUDR ausgenommen, da sie nicht direkt mit Entwaldung in Verbindung stehen. Produkte aus Primaerfasern (z.B. neues Papier aus Holz) fallen jedoch unter die Verordnung.