Grundlagen

EUDR: Die EU-Entwaldungsverordnung im Überblick (2026/2027)

Veroeffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 8 Min.
EUDR: Die EU-Entwaldungsverordnung im Überblick (2026/2027)
Schnellantwort: Die EUDR (Verordnung EU 2023/1115) verbietet den EU-Import und -Verkauf von Produkten, die nach dem 31. Dezember 2020 mit Entwaldung in Verbindung stehen. Sie betrifft 7 Rohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Für große und mittlere Unternehmen gilt sie ab dem 30. Dezember 2026, für Mikro- und Kleinunternehmen (KMU) ab dem 30. Juni 2027.

EUDR: Europas Kampf gegen die Entwaldung

Jedes Jahr verschwinden weltweit rund 10 Millionen Hektar Wald — eine Fläche so groß wie Südkorea. Die EU trägt als großer Importeur von Agrarrohstoffen erheblich dazu bei. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung EU 2023/1115) will das ändern: Produkte, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen, dürfen künftig nicht mehr auf den EU-Markt gebracht werden.

Das klingt simpel, die Umsetzung ist es nicht. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind — und das erfordert Transparenz bis zum Anbaugebiet.

Was die EUDR regelt

Die Verordnung verbietet das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt und den Export von sieben Rohstoffen und deren Erzeugnissen, wenn:
  1. Sie auf Flächen produziert wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden
  2. Sie nicht im Einklang mit den Gesetzen des Erzeugerlands hergestellt wurden
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein: entwaldungsfrei UND legal.

Die sieben EUDR-Rohstoffe

RohstoffWichtigste ErzeugnisseHauptherkunft
RinderRindfleisch, SchlachtnebenerzeugnisseBrasilien, Argentinien
KakaoSchokolade, KakaopulverCôte d’Ivoire, Ghana
KaffeeRohkaffee, RöstkaffeeBrasilien, Vietnam
ÖlpalmePalmöl, DerivateIndonesien, Malaysia
KautschukReifen, GummiprodukteThailand, Indonesien
SojaSojaschrot, SojamehlBrasilien, Argentinien
HolzMöbel, Papier, HolzkohleDiverse

EUDR Anhang I: Welche KN-Codes bestimmen, ob ein Produkt betroffen ist

Die sieben Rohstoffe oben in der Tabelle sagen nur die halbe Wahrheit. Ob ein konkretes Produkt tatsächlich unter die EUDR fällt, entscheidet nicht der Rohstoff als solcher, sondern die Zolltarifnummer, unter der es in den Verkehr gebracht wird. Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 listet dafür eine geschlossene Liste von KN- bzw. HS-Codes — und nur wer ein Erzeugnis unter genau einem dieser Codes einführt, herstellt oder handelt, hat eine Sorgfaltspflicht. Ein Bleistift aus Holz (KN 9609 10 10) besteht aus einem relevanten Rohstoff und ist trotzdem nicht erfasst, weil sein Code in Anhang I schlicht nicht vorkommt — das stellt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in ihrem FAQ-Dokument ausdrücklich klar.

Die Kapitel und Positionen der Kombinierten Nomenklatur je Rohstoff

Anhang I ordnet jedem Rohstoff eine eigene Spalte mit Erzeugnissen und Codes zu. Ein Auszug der wichtigsten Positionen, wie sie im konsolidierten Anhang I stehen:
RohstoffAnhang-I-Kapitel/Positionen (Auszug)Beispiel-KN-Code
Rinder0102, 0201, 0202, 0206, 1602 50ex 0102 — lebende Rinder
Kakao1801–18061806 — Schokolade
Kaffee0901 (ab 30.12.2027 zusätzlich 2101 11 00)0901 — Rohkaffee, geröstet
Ölpalme1207 10, 1511, 1513 21/29, 2306 60, diverse Oleochemikalien in Kap. 29/34/38ex 1511 — Palmöl
Kautschuk4001, 4005–4008, 4011–4013, 4015, 4017ex 4011 — neue Luftreifen
Soja1201 90 00, 1208 10, 1507, 23041507 — Sojaöl
HolzKapitel 44, ex 47, ex 48, ex 9401, 9403, 9406 104407 — gesägtes Holz
Die vollständige, rechtsverbindliche Fassung mit allen Unterpositionen steht nur in Anhang I selbst — konsolidiert über EUR-Lex.

Wie ein Unternehmen seinen eigenen KN-Code prüft

Der praktische Weg beginnt beim eigenen Zolltarif: Jede Ware erhält über den Elektronischen Zolltarif (EZT) eine eindeutige Nummer. Stimmt diese Nummer mit einem Code aus Anhang I überein, ist das Produkt EUDR-pflichtig — unabhängig davon, wie klein der Anteil des Rohstoffs im Endprodukt ist. Bei zusammengesetzten Erzeugnissen mit mehreren relevanten Rohstoffen gilt laut BLE-FAQ der Hauptrohstoff gemäß dem angemeldeten HS-Code als maßgeblich: Ein Schokoriegel mit Kakaobutter und Palmöl wird unter seinem Code 1806 geführt und damit vollständig dem Rohstoff Kakao zugeordnet, nicht anteilig aufgeteilt.

Ändert ein Unternehmen bei der Verarbeitung die ersten vier bis sechs Ziffern des HS-Codes eines Anhang-I-Erzeugnisses, wird es zum nachgelagerten Marktteilnehmer im Sinne der Verordnung; bleibt der Code unverändert, agiert es als Händler. Bei verbindlichen Einreihungsfragen bleibt ohnehin nur der Zoll zuständig, nicht die BLE.

Reifen, Kautschukartikel und die Grenzen der Derivate-Logik

Bei Reifen wird die Anhang-I-Logik besonders konkret. Neue Luftreifen (ex 4011) waren immer und sind weiterhin vollständig erfasst. Runderneuerte Reifen dagegen hat die Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102 vom 13. Juli 2026 neu zugeschnitten: Der bisherige, sehr weit gefasste Code ex 4012 — der auch gebrauchte Reifen, Voll- und Hohlkammerreifen sowie Reifendecken pauschal einschloss — wurde durch den engen Code ex 4012 90 30 („Laufflächen für die Runderneuerung“) ersetzt. Ein runderneuerter Reifen als Ganzes fällt seither nicht mehr unter die EUDR, nur noch die neu aufgebrachte Gummilauffläche. Ebenfalls gestrichen wurden Förder- und Transmissionsriemen (ex 4010) sowie sonstige Kautschukartikel (ex 4016), weil ihr Naturkautschukanteil als zu gering für eine verhältnismäßige Regulierung eingestuft wurde. Details zur Einordnung einzelner Kautschukwaren erklärt unsere Seite zu EUDR, Kautschuk und Reifen; die generelle Systematik hinter Derivaten und verarbeiteten Produkten steht unter EUDR-Derivate und verarbeitete Produkte.

Rinderleder: aus Anhang I gestrichen, aber nicht endgültig draußen

Die auffälligste Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102 betrifft Rinderhäute und -leder. Die Codes ex 4101 (rohe Häute), ex 4104 (gegerbte Häute, Wet-Blue) und ex 4107 (fertig zugerichtetes Leder) wurden vollständig aus Anhang I gestrichen. Die Begründung: Der Handel mit Häuten ist vom Fleischhandel wirtschaftlich weitgehend entkoppelt, Häute machen nur einen kleinen Wertanteil am Rind aus, und Unternehmen der Lederkette haben kaum Verhandlungsmacht, um Sorgfaltsdaten von vorgelagerten Schlachtbetrieben einzufordern. Diese Streichung ist keine bloße Ankündigung mehr: Die Verordnung wurde am 17. September 2026 im Amtsblatt veröffentlicht (ABl. L, 2026/2102) und trat am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Endgültig ist die Herausnahme trotzdem nicht — Häute, Felle und Leder von Rindern werden im Rahmen der allgemeinen Überprüfung 2030 nach Artikel 34 Absatz 2 der EUDR erneut bewertet. Wer die Vorgeschichte und den genauen Wortlaut der Änderung nachlesen will, findet sie auf unserer Seite zu EUDR, Rindern und Leder sowie im vollständigen Gesetzesregister EUDR.

Im Gegenzug erweitert dieselbe Verordnung Anhang I um gefrorene Rinderzungen (ex 0206 21 00), löslichen Kaffee (2101 11 00) und mehrere Palmöl-Oleochemikalien — diese neuen Positionen gelten jedoch erst ab dem 30. Dezember 2027, während die Streichungen sofort mit Inkrafttreten wirksam wurden. Wer prüfen will, ob ein konkretes Produkt betroffen ist, kommt an dieser Zwei-Geschwindigkeiten-Logik nicht vorbei: Streichung sofort, Neuaufnahme mit Übergangsfrist. Einen Überblick über alle betroffenen Warengruppen bietet unsere Seite zu den EUDR-betroffenen Produkten.

Bei der Zollanmeldung selbst reicht der KN-Code allein ohnehin nicht: Für EUDR-relevante Waren ist zusätzlich ein vierstelliger TARIC-Code anzugeben, etwa C716 als Nachweis einer vorliegenden Sorgfaltserklärung oder ein Y-Code für Ausnahmetatbestände. Ohne diese Kombination aus Referenznummer, Zolltarifnummer und TARIC-Code lässt der Zoll die Ware nicht passieren.

Stichtag: 31. Dezember 2020

Die EUDR verwendet den 31. Dezember 2020 als Cut-off-Datum. Produkte von Flächen, die vor diesem Datum Wald waren und danach gerodet wurden, dürfen nicht in die EU importiert werden. Das Datum ist bewusst so gewählt — es entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die EU die Verordnung angekündigt hat.

Wer ist betroffen?

Seit der Reform durch die Verordnung (EU) 2025/2650 hängt der Aufwand weniger an der Unternehmensgröße als an der Rolle in der Lieferkette: Marktteilnehmer (Operators): Unternehmen, die betroffene Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen oder sie ausführen — typischerweise Importeure. Sie tragen die volle Sorgfaltspflicht und übermitteln die Sorgfaltserklärung über das Informationssystem. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler: Unternehmen, die ein bereits in Verkehr gebrachtes Erzeugnis weiterverarbeiten oder weiterverkaufen. Seit die Verordnung (EU) 2025/2650 die Absätze 8, 9 und 10 von Artikel 4 gestrichen hat, übermitteln sie keine eigene Sorgfaltserklärung mehr: Sie nehmen die Referenznummer des Marktteilnehmers entgegen und bewahren sie fünf Jahre auf.

Welche der drei Rollen im Einzelfall zutrifft, ist selten auf den ersten Blick klar — der Entscheidungsbaum mit Praxisfällen (Kaffeeimporteur, Rösterei, Großhändler) steht in unserem Beitrag EUDR: Marktteilnehmer oder Händler?.

Welche Rolle ein einführendes Unternehmen tatsächlich hat, ist weniger offensichtlich, als es klingt — wer physisch einführt, ist nicht automatisch Marktteilnehmer. Die Abgrenzung im Detail, samt Referenznummer, Zollanmeldung und Lieferanten aus Drittländern, steht in unserem Beitrag zu den EUDR-Pflichten für Importeure.

Zeitplan und aktuelle Fristen

Detaillierte Informationen zu den Verschiebungen, Übergangsfristen und dem aktuellen Zeitplan finden Sie in unserem Artikel EUDR-Zeitplan 2026/2027: Alle Fristen im Überblick.

Eine strukturierte Lesung der Verordnung (EU) 2023/1115 sowie die vollständigen offiziellen Rechtstexte (BLE-Informationen, Verschiebungsentscheidungen) sind im EUDR-Gesetzesregister abrufbar.

Kernpflichten

  1. Sorgfaltspflichterklärung abgeben: Bevor ein Produkt auf den Markt gebracht wird
  2. Geolokalisierung bereitstellen: GPS-Koordinaten der Anbauflächen
  3. Risikoanalyse durchführen: Bewertung des Entwaldungsrisikos anhand 7 gesetzlicher Kriterien (Art. 10)
  4. Risikominderung umsetzen: Bei erhöhtem Risiko Maßnahmen ergreifen
  5. Dokumentation aufbewahren: Mindestens fünf Jahre

Was bei Verstößen droht

Die Sanktionen sind bewusst abschreckend: Der Bußgeldrahmen muss einen Höchstbetrag von mindestens 4 % des unionsweiten Jahresumsatzes vorsehen, dazu kommen Beschlagnahmung der Waren und möglicher Marktausschluss.

Nächste Schritte für Unternehmen

  1. Prüfen Sie anhand Ihrer Zolltarifnummer, ob Ihre Produkte betroffen sind
  2. Klären Sie Ihre Rolle je Warenstrom — Marktteilnehmer, nachgelagerter Marktteilnehmer oder Händler
  3. Beginnen Sie mit der Sorgfaltspflicht
  4. Sichern Sie Geolokalisierungsdaten Ihrer Lieferanten und prüfen Sie die Dateien mit dem EUDR GeoJSON-Check
  5. Führen Sie eine Risikoanalyse nach Art. 10 durch
  6. Evaluieren Sie eine Compliance-Software
  7. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter
  8. Konsultieren Sie das EUDR-Gesetzesregister für alle offiziellen Rechtstexte und BLE-Informationen
Einen vollständigen Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur EUDR-Umsetzung finden Sie in unserem EUDR-Leitfaden 2026.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist die EUDR?

Die EUDR (EU-Entwaldungsverordnung, Verordnung EU 2023/1115) verbietet den Import und Verkauf von Produkten in der EU, die mit Entwaldung nach dem 31.12.2020 in Verbindung stehen. Sie betrifft sieben Rohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz.

Ab wann gilt die EUDR?

Für große Unternehmen und Marktteilnehmer gilt die EUDR ab dem 30. Dezember 2026. Für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) tritt die Verordnung am 30. Juni 2027 in Kraft.

Welche KN-Codes fallen unter die EUDR?

Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 listet abschließend die KN- und HS-Codes je Rohstoff, unter anderem 0102, 0201, 0202 und 0206 (Rinder), 1801 bis 1806 (Kakao), 0901 (Kaffee), 1511 und 1513 (Ölpalme), 4001 bis 4017 (Kautschuk), 1201 90 00 und 1507 (Soja) sowie die Kapitel 44, 47, 48 und 94 (Holz). Maßgeblich ist stets der angemeldete Code, nicht nur der Rohstoff.

Fallen Reifen unter die EUDR?

Neue Luftreifen (ex 4011) sind vollständig erfasst. Seit Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102 im September 2026 gilt bei runderneuerten Reifen nur noch die neue Lauffläche (ex 4012 90 30) statt des ganzen Reifens. Förder- und Transmissionsriemen (ex 4010) wurden aus Anhang I gestrichen.

Was gilt für Rinderleder unter der EUDR?

Rinderhäute, -felle und -leder (Codes ex 4101, ex 4104 und ex 4107) wurden durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 vom 13. Juli 2026 aus Anhang I gestrichen; die Änderung ist seit September 2026 in Kraft. Eine erneute Bewertung ist für die allgemeine Überprüfung 2030 nach Artikel 34 Absatz 2 der EUDR vorgesehen.

Was droht bei Verstößen?

Bußgelder mit einem Höchstbetrag von mindestens 4 % des unionsweiten Jahresumsatzes, Beschlagnahmung der Waren und möglicher temporärer Marktausschluss. Mehr dazu in unserem Artikel zu den EUDR-Strafen.

Welche Produkte fallen unter die EUDR?

Alle Produkte, die aus einem der sieben EUDR-Rohstoffe hergestellt werden: von Schokolade und Kaffee über Rindfleisch bis hin zu Möbeln, Papier, Reifen und Biodiesel. Häute, Felle und Leder von Rindern wurden durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 aus Anhang I gestrichen. Die vollständige Liste richtet sich nach den HS-Codes in Anhang I der Verordnung.

Müssen kleine Unternehmen dieselben Pflichten erfüllen?

Nicht dieselben — entscheidend ist die Rolle in der Lieferkette, nicht allein die Größe. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler übermitteln seit der Verordnung (EU) 2025/2650 keine eigene Sorgfaltserklärung mehr, sondern nehmen die Referenznummer des Marktteilnehmers entgegen und bewahren sie fünf Jahre auf. Als Marktteilnehmer — also Erstimporteure — gelten auch Kleinst- und Kleinunternehmen als vollwertige Operators, für sie allerdings erst ab dem 30. Juni 2027.

Was sind Geolokalisierungsdaten und warum sind sie wichtig?

Geolokalisierungsdaten sind GPS-Koordinaten der Anbau- oder Ernteflächen. Sie sind das Kernstück der EUDR-Compliance, weil nur damit nachgewiesen werden kann, dass für die Produktion kein Wald gerodet wurde. Für Kleinbauern (< 4 ha) genügen vereinfachte Polygon-Daten.

Gilt die EUDR auch für Produkte, die vor 2021 produziert wurden?

Nein. Der Stichtag ist der 31. Dezember 2020. Produkte, die aus Flächen stammen, die bereits vor diesem Datum als Nicht-Wald galten, sind nicht von der Verordnung betroffen.

Was ist das EUDR-IT-Informationssystem?

Das EUDR-IT-Informationssystem ist die Plattform der EU-Kommission, über die Sorgfaltspflichterklärungen digital eingereicht werden. Ohne gültige Erklärung im System ist keine Einfuhr in die EU möglich. Das System soll zum Anwendungsbeginn am 30. Dezember 2026 bereitstehen.

Welche Länder gelten als Niedrigrisiko-, Standard- oder Hochrisikoland?

Die EU-Kommission hat in VO 2025/1093 Länder eingestuft: Hochrisiko sind Belarus, Nordkorea, Myanmar und Russland. Niedrigrisiko sind z. B. Ghana und Vietnam. Alle übrigen Länder — darunter Brasilien, Indonesien, Kamerun — gelten als Standardrisiko mit vollen EUDR-Sorgfaltspflichten.

Ersetzt die EUDR die EU-Holzverordnung (EUTR)?

Ja. Die EUDR ersetzt die EU-Holzverordnung (EUTR) vollständig. Für ehemalige EUTR-Produkte gilt dieselbe Anwendungsfrist: 30. Dezember 2026 für alle Unternehmensformen (keine KMU-Ausnahme für Holz). Die EUDR ist strenger: Sie verlangt GPS-Geolokalisierung und hat eine breitere Produktabdeckung.