EUDR Magazin

Due Diligence

EUDR-Sorgfaltspflichtsystem aufbauen: Praxisleitfaden

Veroeffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 1 Min.
EUDR-Sorgfaltspflichtsystem aufbauen: Praxisleitfaden

Due Diligence nach EUDR: Das 3-Stufen-System

Die EUDR verlangt ein strukturiertes Sorgfaltspflichtsystem mit drei Stufen: Informationserhebung, Risikobewertung und Risikominderung. Hier der Praxisleitfaden.

Stufe 1: Informationserhebung

Folgende Informationen muessen pro Produkt erhoben werden:

Stufe 2: Risikobewertung

Anhand der erhobenen Informationen bewerten Sie das Risiko: Bei niedrigem Risiko darf das Produkt auf den Markt gebracht werden. Bei nicht vernachlaessigbarem Risiko folgt Stufe 3.

Stufe 3: Risikominderung

Massnahmen zur Risikoreduktion:

Dokumentation und Aufbewahrung

Alle drei Stufen muessen dokumentiert und mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Die Dokumentation muss auf Verlangen den zustaendigen Behoerden vorgelegt werden koennen.

Empfehlungen

  1. Due-Diligence-System formell dokumentieren
  2. Verantwortlichkeiten klar zuweisen
  3. Software fuer die automatisierte Durchfuehrung nutzen
  4. Regelmaessige Ueberprfuung und Aktualisierung sicherstellen

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Was muss ich beachten?

Alle Details und Pflichten finden Sie im Artikel.

Welche Fristen gelten?

Relevante Fristen und Termine stehen im Text.

Was passiert bei Verstoessen?

Sanktionen bis 4% des EU-Umsatzes plus Beschlagnahmung — Details im Artikel.