EUDR-Sorgfaltspflichtsystem aufbauen: Praxisleitfaden
Due Diligence nach EUDR: Das 3-Stufen-System
Die EUDR verlangt ein strukturiertes Sorgfaltspflichtsystem mit drei Stufen: Informationserhebung, Risikobewertung und Risikominderung. Hier der Praxisleitfaden.Stufe 1: Informationserhebung
Folgende Informationen muessen pro Produkt erhoben werden:- Produktbeschreibung, Menge, KN-Code
- Herkunftsland und Geolokalisierung der Anbauflaechen
- Name und Kontakt aller Lieferanten in der Kette
- Nachweis der Entwaldungsfreiheit (Satellitenbilder, Zertifikate etc.)
- Nachweis der Legalitaet
Stufe 2: Risikobewertung
Anhand der erhobenen Informationen bewerten Sie das Risiko:- Niedrig: Produkt aus Land mit geringem Entwaldungsrisiko, vollstaendige Daten, keine Hinweise auf Probleme
- Nicht vernachlaessigbar: Unvollstaendige Daten, Hochrisikoland, Medienberichte ueber Entwaldung in der Region
Stufe 3: Risikominderung
Massnahmen zur Risikoreduktion:- Zusaetzliche Informationen vom Lieferanten anfordern
- Satellitenbildanalyse der Anbauflaechen
- Unabhaengige Vor-Ort-Pruefungen beauftragen
- Dokumentenverifizierung durch Dritte
- Lieferantenwechsel als letztes Mittel
Dokumentation und Aufbewahrung
Alle drei Stufen muessen dokumentiert und mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Die Dokumentation muss auf Verlangen den zustaendigen Behoerden vorgelegt werden koennen.Empfehlungen
- Due-Diligence-System formell dokumentieren
- Verantwortlichkeiten klar zuweisen
- Software fuer die automatisierte Durchfuehrung nutzen
- Regelmaessige Ueberprfuung und Aktualisierung sicherstellen
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Was muss ich beachten?
Alle Details und Pflichten finden Sie im Artikel.
Welche Fristen gelten?
Relevante Fristen und Termine stehen im Text.
Was passiert bei Verstoessen?
Sanktionen bis 4% des EU-Umsatzes plus Beschlagnahmung — Details im Artikel.