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EUDR-Geolokalisierung: Anforderungen & Umsetzung

Veroeffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 7 Min.
EUDR-Geolokalisierung: Anforderungen & Umsetzung

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Unternehmen vor eine zentrale Herausforderung: Für jedes relevante Produkt muss der genaue Ursprungsort nachgewiesen werden – und zwar mit Geokoordinaten. Diese Geolokalisierungspflicht geht weit über das hinaus, was Unternehmen bisher an Rückverfolgbarkeit gewohnt waren. Wer Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Holz, Kautschuk oder Rinder in die EU importiert, muss künftig belegen können, auf welchem Grundstück die Rohstoffe erzeugt wurden.

Warum Geolokalisierung das Herzstück der EUDR ist

Die Verordnung (EU) 2023/1115 verfolgt ein klares Ziel: Produkte, die mit Entwaldung oder Waldschädigung nach dem Stichtag 31. Dezember 2020 in Verbindung stehen, sollen vom EU-Markt ausgeschlossen werden. Um das zu prüfen, reicht es nicht, das Herkunftsland zu kennen. Die EU verlangt den Nachweis bis auf Parzellen-Ebene.

Konkret bedeutet das: Jeder Marktteilnehmer muss in seiner Sorgfaltserklärung Geokoordinaten angeben, die das Grundstück identifizieren, auf dem der Rohstoff produziert wurde. Bei Flächen unter vier Hektar genügt ein einzelner GPS-Punkt. Bei größeren Flächen muss ein Polygon – also ein Satz von Koordinaten, der die Grenzen des Grundstücks beschreibt – übermittelt werden.

Die technischen Anforderungen

Die EU-Kommission hat die technischen Spezifikationen bewusst offengehalten, um verschiedene Technologien zuzulassen. Folgende Anforderungen stehen fest:

Herausforderungen in der Praxis

Was auf dem Papier klar klingt, stellt in der Realität viele Unternehmen vor massive Probleme. Die Lieferketten für EUDR-relevante Produkte sind oft lang, komplex und durchlaufen mehrere Zwischenhändler. Der Kakao im deutschen Supermarktregal hat womöglich drei Händler, zwei Verarbeiter und einen Kooperativenverbund durchlaufen, bevor er in der EU ankam.

Kleinbauern und fragmentierte Lieferketten

Rund 80 Prozent des weltweit produzierten Kakaos stammen von Kleinbauern mit weniger als fünf Hektar Land. Viele dieser Bauern haben kein Smartphone, keinen Zugang zu GPS-Technologie und oft nicht einmal formale Landtitel. Die Erfassung von Geolokalisierungsdaten für Millionen solcher Parzellen ist eine logistische Mammutaufgabe.

Große Handelsunternehmen wie Cargill, Barry Callebaut oder Olam haben bereits vor Inkrafttreten der EUDR begonnen, ihre Lieferketten zu kartieren. Sie arbeiten mit lokalen NGOs, Kooperativen und Technologieanbietern zusammen, um GPS-Daten systematisch zu erfassen. Für mittelständische Importeure ohne solche Ressourcen sieht die Situation deutlich schwieriger aus.

Datenqualität und Verifizierung

Ein GPS-Punkt allein sagt wenig aus, wenn er nicht verifiziert werden kann. Die EU setzt auf ein Zusammenspiel aus:

Unternehmen müssen damit rechnen, dass ihre Geolokalisierungsdaten nicht nur archiviert, sondern aktiv mit Fernerkundungsdaten abgeglichen werden. Falsche oder unplausible Koordinaten fallen so auf.

Technologien für die Geolokalisierung

Der Markt für EUDR-konforme Rückverfolgbarkeitslösungen wächst rasant. Verschiedene Technologien kommen zum Einsatz:

GPS-basierte Erfassung

Die einfachste Methode: Mitarbeiter oder Kooperativenmitglieder erfassen die Koordinaten direkt vor Ort mit einem GPS-fähigen Gerät. Smartphone-Apps wie Mapbox, KoboToolbox oder spezialisierte Agrar-Apps ermöglichen das auch in abgelegenen Regionen. Die Genauigkeit handelsüblicher Smartphones liegt bei etwa drei bis fünf Metern – für die EUDR ausreichend.

Drohnen und Luftbildkartierung

Für größere Flächen oder schwer zugängliche Gebiete bieten Drohnen eine effiziente Alternative. Sie können in kurzer Zeit hochauflösende Bilder erstellen, aus denen sich präzise Polygone ableiten lassen. Kostenpunkt: je nach Region und Fläche zwischen 5 und 20 Euro pro Hektar.

Satellitendaten

Kommerzielle Satellitendienste wie Planet Labs oder Maxar liefern hochauflösende Bilder, die für die Kartierung und Überwachung genutzt werden können. In Kombination mit KI-Algorithmen lassen sich Parzellengrenzen automatisch erkennen. Diese Methode eignet sich besonders für große Flächen und die laufende Überwachung.

Blockchain-basierte Rückverfolgbarkeit

Einige Unternehmen setzen auf Blockchain-Technologie, um die Herkunftsdaten fälschungssicher zu speichern. Jeder Schritt in der Lieferkette – von der Parzelle bis zum Endprodukt – wird als unveränderlicher Eintrag gespeichert. Das schafft Transparenz, erhöht aber auch die Komplexität der IT-Infrastruktur.

Das EU-Informationssystem und die Sorgfaltserklärung

Die gesammelten Geolokalisierungsdaten fließen in die Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) ein, die Marktteilnehmer über das EU-Informationssystem einreichen müssen. Dieses zentrale System wird von der EU-Kommission betrieben und dient als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Behörden.

Die Sorgfaltserklärung enthält für jede Warenlieferung:

  1. Beschreibung der Ware und Menge
  2. Herkunftsland und Produktionsort (Geokoordinaten)
  3. Bestätigung, dass die Ware entwaldungsfrei ist
  4. Bestätigung der Konformität mit lokaler Gesetzgebung im Herkunftsland
  5. Ergebnisse der Risikobewertung und ggf. ergriffene Risikominderungsmaßnahmen

Ohne vollständige und plausible Geolokalisierungsdaten kann keine gültige Sorgfaltserklärung abgegeben werden – und ohne Sorgfaltserklärung darf die Ware nicht in Verkehr gebracht werden.

Länderbenchmarking-System der EU

Die EU wird Drittstaaten und deren Regionen in drei Risikokategorien einteilen:

RisikokategorieKontrollintensitätAuswirkung auf Unternehmen
Niedriges RisikoVereinfachte SorgfaltspflichtWeniger Kontrollen, schnellere Abfertigung
StandardrisikoNormale SorgfaltspflichtReguläre Prüfungen und Dokumentation
Hohes RisikoVerstärkte SorgfaltspflichtHäufigere Kontrollen, mehr Dokumentation erforderlich

Die Risikoeinstufung beeinflusst direkt, wie intensiv die Geolokalisierungsdaten geprüft werden. Bei Importen aus Hochrisikoländern müssen Unternehmen mit detaillierteren Nachweisen und häufigeren Stichproben rechnen.

Branchenspezifische Besonderheiten

Holz und Holzprodukte

Die Holzbranche hat durch die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) bereits Erfahrung mit Rückverfolgbarkeit. Trotzdem stellt die EUDR mit ihrer Geolokalisierungspflicht eine Verschärfung dar. Besonders komplex wird es bei Produkten aus recyceltem Holz oder bei Mischprodukten, deren Rohstoffe aus verschiedenen Quellen stammen.

Palmöl

Die Palmölindustrie steht unter besonders intensiver Beobachtung, da Palmölplantagen einer der Haupttreiber tropischer Entwaldung sind. Große Konzerne wie Wilmar oder Sime Darby haben bereits umfassende Traceability-Systeme aufgebaut. Für kleinere Zulieferer in Indonesien und Malaysia bleibt die Erfassung der GPS-Daten eine erhebliche Herausforderung.

Kaffee und Kakao

Bei Kaffee und Kakao treffen lange Lieferketten auf eine Vielzahl von Kleinbauern. Ein einziger Container Kaffeebohnen kann Bohnen von hunderten verschiedener Parzellen enthalten. Die Aggregation und Zuordnung der Geolokalisierungsdaten über Kooperativen, Händler und Verarbeiter hinweg erfordert leistungsfähige IT-Systeme.

Soja

Brasilianischer Soja dominiert den EU-Import. Die Geolokalisierung ist hier vergleichsweise einfacher, da Sojafarmen tendenziell größer sind als Kakao- oder Kaffeeparzellen. Allerdings ist die Entwaldungsproblematik – insbesondere im Cerrado-Biom – besonders akut, weshalb die Überwachung strenger ausfallen wird.

Kosten und Aufwand der Geolokalisierung

Die Implementierung einer EUDR-konformen Geolokalisierung verursacht erhebliche Kosten. Eine Schätzung der EU-Kommission geht von folgenden Größenordnungen aus:

Für Unternehmen mit direktem Zugang zu Produzenten sind die Kosten tendenziell geringer als für solche, die über mehrere Zwischenhändler einkaufen. Letztere müssen unter Umständen Geolokalisierungsdaten von ihren Lieferanten einfordern und deren Qualität selbst verifizieren.

Praktische Umsetzungsschritte

Unternehmen, die noch am Anfang stehen, sollten systematisch vorgehen:

  1. Lieferketten-Mapping: Identifizieren Sie alle EUDR-relevanten Warenströme und deren Ursprungsregionen
  2. Lieferantenbewertung: Welche Lieferanten können bereits Geolokalisierungsdaten liefern? Wo gibt es Lücken?
  3. Technologieauswahl: Prüfen Sie, ob eine Softwarelösung, manuelle Erfassung oder eine Kombination sinnvoll ist
  4. Pilotprojekt starten: Beginnen Sie mit einer Lieferkette oder einem Produkt, um Erfahrungen zu sammeln
  5. Prozesse dokumentieren: Die EUDR verlangt nachvollziehbare Sorgfaltsprozesse – halten Sie alles schriftlich fest
  6. Mitarbeiter schulen: Beschaffung, Qualitätsmanagement und Compliance müssen die neuen Anforderungen kennen
  7. Datenmanagement aufbauen: Koordinaten, Lieferantendaten und Risikobewertungen zentral und sicher speichern

Ausblick: Was kommt nach der Übergangszeit?

Die EUDR tritt für große Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025 in Kraft, für KMU gibt es eine verlängerte Frist bis zum 30. Juni 2026. Die Geolokalisierungspflicht gilt ab dem ersten Tag ohne Ausnahme.

Experten erwarten, dass die Geolokalisierungsanforderungen in den kommenden Jahren noch ausgeweitet werden könnten – etwa auf weitere Rohstoffe wie Mais oder Kautschuk-Derivate. Wer heute in robuste Rückverfolgbarkeitssysteme investiert, ist für solche Erweiterungen besser gewappnet.

Die technologische Entwicklung spielt den Unternehmen dabei in die Hände: Satellitendaten werden immer günstiger und genauer, KI-gestützte Analysewerkzeuge können Entwaldung nahezu in Echtzeit erkennen, und Brancheninitiativen schaffen gemeinsame Datenplattformen, die den Aufwand für einzelne Unternehmen reduzieren.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Geolokalisierungsdaten verlangt die EUDR genau?

Für Flächen unter 4 Hektar genügt ein einzelner GPS-Punkt (Breitengrad und Längengrad). Bei Flächen ab 4 Hektar müssen Polygonkoordinaten angegeben werden, die die Grenzen des Grundstücks beschreiben. Das Koordinatenformat ist Dezimalgrad im WGS84-System.

Was passiert, wenn mein Lieferant keine GPS-Daten liefern kann?

Ohne Geolokalisierungsdaten kann keine gültige Sorgfaltserklärung abgegeben werden – und ohne diese darf die Ware nicht in der EU in Verkehr gebracht werden. Unternehmen müssen daher alternative Wege finden, etwa durch Zusammenarbeit mit Kooperativen oder den Einsatz von Satellitendaten.

Wie genau müssen die GPS-Koordinaten sein?

Die EU verlangt mindestens sechs Nachkommastellen im Dezimalgradformat. Die Genauigkeit handelsüblicher Smartphones (3–5 Meter) ist ausreichend. Entscheidend ist, dass die Koordinaten eine eindeutige Zuordnung des Produktionsgrundstücks ermöglichen.

Welche Software eignet sich für die EUDR-Geolokalisierung?

Es gibt spezialisierte Plattformen wie Sourcemap, Meridia oder Transparency-One. Für die reine GPS-Erfassung eignen sich Apps wie KoboToolbox oder Mapbox. Die Wahl hängt von der Lieferkettenkomplexität und dem Budget ab.

Gilt die Geolokalisierungspflicht auch für verarbeitete Produkte?

Ja. Auch für verarbeitete Produkte wie Schokolade, Möbel oder Biodiesel müssen die Geokoordinaten der Rohstoffproduktion nachgewiesen werden. Das macht die Rückverfolgung bei Mischprodukten besonders anspruchsvoll.