EUDR-Sorgfaltspflicht: Due Diligence richtig umsetzen
EUDR-Sorgfaltspflicht: Was die Due Diligence konkret bedeutet
Die Sorgfaltspflicht ist der operative Kern der EU-Entwaldungsverordnung. Jeder Marktteilnehmer muss vor dem Inverkehrbringen betroffener Produkte eine umfassende Sorgfaltspruefung durchfuehren. Das Ziel: Sicherstellen, dass die Produkte entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden.Die Herausforderung liegt in der Tiefe der Anforderungen. Es reicht nicht, eine Erklaerung des Lieferanten einzuholen. Sie muessen die gesamte Lieferkette bis zur Erzeugerstufe zurueckverfolgen koennen.
Die drei Saeulen der Sorgfaltspflicht
1. Informationssammlung
Sie muessen folgende Daten erheben und dokumentieren:- Produktbeschreibung mit Warennummer und Handelsbezeichnung
- Menge und Gewicht der importierten Ware
- Herkunftsland und Geolokalisierung der Anbauflaechen
- Name und Kontaktdaten aller Lieferanten in der Kette
- Geolokalisierungsdaten: GPS-Koordinaten als Polygone fuer Parzellen groesser als 4 Hektar, als Einzelpunkte fuer kleinere Flaechen
- Nachweis der Legalitaet (Anbaugenehmigungen, Landnutzungsrechte)
2. Risikobewertung
Anhand der gesammelten Informationen bewerten Sie das Risiko:| Risikofaktor | Niedrig | Mittel | Hoch |
|---|---|---|---|
| Herkunftsland (Benchmarking) | Kategorie Niedrig | Kategorie Standard | Kategorie Hoch |
| Lieferantenhistorie | Langjaerig geprueft | Neue Geschaeftsbeziehung | Keine Pruefung moeglich |
| Satellitenanalyse | Keine Veraenderung | Geringe Veraenderung | Waldverlust erkennbar |
| Zertifizierungen | FSC, RSPO etc. | Teils zertifiziert | Keine Zertifizierung |
| Komplexitaet Lieferkette | Direkt vom Erzeuger | 2-3 Zwischenstufen | Unuebersichtlich |
3. Risikominderung
Bei nicht-vernachlaessigbarem Risiko muessen Sie handeln:- Zusaetzliche Informationen vom Lieferanten anfordern
- Unabhaengige Ueberpruefung der Geolokalisierungsdaten (Satellitenbilder)
- Vor-Ort-Audits bei Erzeugern oder Verarbeitern
- Wechsel zu einem verifizierten Lieferanten
- Im Zweifelsfall: Ware nicht auf den Markt bringen
Geolokalisierung: Die technische Herausforderung
Die Geolokalisierungsanforderung ist das technisch anspruchsvollste Element der EUDR. Fuer jede Lieferung muessen Sie die genauen Flaechen kennen, auf denen die Rohstoffe produziert wurden.Praktisch bedeutet das:
- Grosse Plantagen (ueber 4 Hektar): Polygondaten erforderlich — die genauen Umrisse der genutzten Flaeche
- Kleine Parzellen (unter 4 Hektar): Ein einzelner GPS-Punkt genuegt
- Sammelsysteme (z.B. Kakao von Kleinbauern): Jede einzelne Parzelle muss erfasst werden — bei Hunderten von Kleinbauern eine enorme logistische Aufgabe
Dokumentation und Aufbewahrung
- Alle Sorgfaltsmassnahmen muessen lueckenlos dokumentiert werden
- Aufbewahrungsfrist: mindestens 5 Jahre
- Die Dokumentation muss auf Anfrage der zustaendigen Behoerde innerhalb von 24 Stunden vorgelegt werden koennen
- Digitale Systeme sind nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen
Vereinfachte Sorgfaltspflicht
Fuer Waren aus Laendern mit niedrigem Entwaldungsrisiko (Kategorie Niedrig im EU-Benchmarking) gelten vereinfachte Anforderungen:- Reduzierte Informationspflichten
- Vereinfachte Risikobewertung
- Geringere Pruefdichte bei Kontrollen
Details zu den Sanktionen bei Verstoessen finden Sie unter EUDR-Strafen. Die betroffenen Produktkategorien erklaeren wir unter EUDR-betroffene Produkte.
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Reicht eine Lieferantenerklaerung fuer die EUDR-Sorgfaltspflicht?
Nein, eine einfache Lieferantenerklaerung reicht nicht aus. Sie muessen eigenstaendig Informationen sammeln, eine Risikobewertung durchfuehren und bei Bedarf Risikominderungsmassnahmen ergreifen. Die Verantwortung liegt beim Marktteilnehmer.
Wie genau muessen die Geolokalisierungsdaten sein?
Fuer Flaechen ueber 4 Hektar sind Polygondaten (GPS-Umrisse) erforderlich. Fuer kleinere Flaechen genuegt ein einzelner GPS-Punkt. Die Daten muessen eindeutig der jeweiligen Lieferung zugeordnet werden koennen.
Was passiert bei einem nicht-vernachlaessigbaren Risiko?
Bei nicht-vernachlaessigbarem Risiko muessen Sie Risikominderungsmassnahmen ergreifen — z.B. zusaetzliche Informationen einholen, Satellitenbilder pruefen lassen oder Vor-Ort-Audits durchfuehren. Kann das Risiko nicht ausreichend gemindert werden, duerfen Sie die Ware nicht in Verkehr bringen.