EUDR Magazin

Compliance

EUDR-Sorgfaltspflicht: Due Diligence richtig umsetzen

Veroeffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 3 Min.
EUDR-Sorgfaltspflicht: Due Diligence richtig umsetzen

EUDR-Sorgfaltspflicht: Was die Due Diligence konkret bedeutet

Die Sorgfaltspflicht ist der operative Kern der EU-Entwaldungsverordnung. Jeder Marktteilnehmer muss vor dem Inverkehrbringen betroffener Produkte eine umfassende Sorgfaltspruefung durchfuehren. Das Ziel: Sicherstellen, dass die Produkte entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden.

Die Herausforderung liegt in der Tiefe der Anforderungen. Es reicht nicht, eine Erklaerung des Lieferanten einzuholen. Sie muessen die gesamte Lieferkette bis zur Erzeugerstufe zurueckverfolgen koennen.

Die drei Saeulen der Sorgfaltspflicht

1. Informationssammlung

Sie muessen folgende Daten erheben und dokumentieren:

2. Risikobewertung

Anhand der gesammelten Informationen bewerten Sie das Risiko:
RisikofaktorNiedrigMittelHoch
Herkunftsland (Benchmarking)Kategorie NiedrigKategorie StandardKategorie Hoch
LieferantenhistorieLangjaerig geprueftNeue GeschaeftsbeziehungKeine Pruefung moeglich
SatellitenanalyseKeine VeraenderungGeringe VeraenderungWaldverlust erkennbar
ZertifizierungenFSC, RSPO etc.Teils zertifiziertKeine Zertifizierung
Komplexitaet LieferketteDirekt vom Erzeuger2-3 ZwischenstufenUnuebersichtlich

3. Risikominderung

Bei nicht-vernachlaessigbarem Risiko muessen Sie handeln:
  1. Zusaetzliche Informationen vom Lieferanten anfordern
  2. Unabhaengige Ueberpruefung der Geolokalisierungsdaten (Satellitenbilder)
  3. Vor-Ort-Audits bei Erzeugern oder Verarbeitern
  4. Wechsel zu einem verifizierten Lieferanten
  5. Im Zweifelsfall: Ware nicht auf den Markt bringen

Geolokalisierung: Die technische Herausforderung

Die Geolokalisierungsanforderung ist das technisch anspruchsvollste Element der EUDR. Fuer jede Lieferung muessen Sie die genauen Flaechen kennen, auf denen die Rohstoffe produziert wurden.

Praktisch bedeutet das:

Moderne EUDR-Compliance-Software bietet Schnittstellen zu Satellitenbilddiensten und kann automatisch pruefen, ob auf den angegebenen Flaechen seit Dezember 2020 Entwaldung stattgefunden hat.

Dokumentation und Aufbewahrung

Vereinfachte Sorgfaltspflicht

Fuer Waren aus Laendern mit niedrigem Entwaldungsrisiko (Kategorie Niedrig im EU-Benchmarking) gelten vereinfachte Anforderungen: Allerdings: Auch bei niedrigem Risiko muessen die grundlegenden Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Eine vollstaendige Befreiung gibt es nicht.

Details zu den Sanktionen bei Verstoessen finden Sie unter EUDR-Strafen. Die betroffenen Produktkategorien erklaeren wir unter EUDR-betroffene Produkte.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Reicht eine Lieferantenerklaerung fuer die EUDR-Sorgfaltspflicht?

Nein, eine einfache Lieferantenerklaerung reicht nicht aus. Sie muessen eigenstaendig Informationen sammeln, eine Risikobewertung durchfuehren und bei Bedarf Risikominderungsmassnahmen ergreifen. Die Verantwortung liegt beim Marktteilnehmer.

Wie genau muessen die Geolokalisierungsdaten sein?

Fuer Flaechen ueber 4 Hektar sind Polygondaten (GPS-Umrisse) erforderlich. Fuer kleinere Flaechen genuegt ein einzelner GPS-Punkt. Die Daten muessen eindeutig der jeweiligen Lieferung zugeordnet werden koennen.

Was passiert bei einem nicht-vernachlaessigbaren Risiko?

Bei nicht-vernachlaessigbarem Risiko muessen Sie Risikominderungsmassnahmen ergreifen — z.B. zusaetzliche Informationen einholen, Satellitenbilder pruefen lassen oder Vor-Ort-Audits durchfuehren. Kann das Risiko nicht ausreichend gemindert werden, duerfen Sie die Ware nicht in Verkehr bringen.