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EUDR 2026: Entwaldungsverordnung — Pflichten für die Lieferkette

Veroeffentlicht: 2026-03-31 Lesezeit: 4 Min.
EUDR 2026: Entwaldungsverordnung — Pflichten für die Lieferkette

EUDR: Die EU-Entwaldungsverordnung Im Praxischeck 2026

Die EU-Entwaldungsverordnung (EU 2023/1115, kurz EUDR) ist eines der anspruchsvollsten Handelsregulierungen, die die EU je verabschiedet hat. Ab 30. Dezember 2026 gelten für große UND mittlere Unternehmen umfassende Sorgfaltspflichten. Kleinst- und Kleinunternehmen haben mit dem 30. Juni 2027 sechs Monate längere Übergangsfrist. Was konkret zu tun ist.

Was regelt die EUDR?

Die EUDR verbietet das Inverkehrbringen oder den Export bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die nach dem 31. Dezember 2020 auf entwaldetem oder walddegradierten Land erzeugt wurden. Sie gilt auch für aus diesen Rohstoffen hergestellte Produkte. Betroffene Rohstoffe:

Die drei Kernpflichten der EUDR

1. Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement)

Vor dem Inverkehrbringen müssen Unternehmen eine Sorgfaltserklärung einreichen. Diese enthält: Ob die Geolokalisierungsdaten formal korrekt sind, lässt sich vor dem Einreichen prüfen: Der EUDR GeoJSON-Check validiert Dezimalstellen, Punkt- oder Polygonpflicht und Flächengröße.

Die Sorgfaltserklärungen werden in einem EU-Informationssystem (IS) registriert, das mit Zollbehörden verknüpft ist.

2. Rückverfolgung bis zum Ursprungsland

Unternehmen müssen die Lieferkette bis zum Ursprungsland nachverfolgen können. Bei Rindfleisch bedeutet das: Welches Tier, welche Farm, welche Koordinaten? Bei Palmöl: Welche Ölpalmen-Plantage, welches Datum des letzten Waldzustands?

In der Praxis bedeutet das: Zusammenarbeit mit Lieferanten, die Satellitendaten, Rückverfolgungszertifikate oder RFID-Systeme nutzen. Mehrere spezialisierte Softwareanbieter (TraceGains, FoodLogiQ, Sourcemap) bieten EUDR-konforme Tracing-Lösungen.

3. Risikobewertung und -minderung

Das EUDR-System teilt Länder in drei Risikokategorien ein: Die EU-Kommission veröffentlicht jährlich eine aktualisierte Länderliste.

Zeitplan und Übergangsfristen

Diese Fristen ergeben sich aus zwei Verschiebungen des ursprünglichen Anwendungsbeginns (Verordnung (EU) 2024/3234, dann Verordnung (EU) 2025/2650).

Sanktionen und Konsequenzen

Die EUDR sieht empfindliche Sanktionen vor: Erste Durchsetzungsmaßnahmen der nationalen Behörden (in Deutschland: die BLE, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) werden ab 2026 erwartet.

Praktische Umsetzung: Was Unternehmen Tun

  1. Warensortiment prüfen: Welche Produkte fallen unter den EUDR-Scope?
  2. Lieferantengespräche führen: Können Lieferanten Geolokalisierungsdaten und Ursprungsnachweise liefern?
  3. IT-System wählen: EUDR-konforme Tracing-Software implementieren (oder ERP-Integration)
  4. Sorgfaltserklärungen testen: Testeinreichungen im EU-IS vor dem Pflichttermin
  5. Verträge anpassen: EUDR-Compliance-Klauseln in Lieferantenverträge aufnehmen
Verwandte Themen: CBAM und Klimaregulierung im Handel, EUDR-Sorgfaltspflicht im Detail und EUDR-Checkliste 2026.

FAQ: EUDR 2026

Welche Unternehmen sind von der EUDR betroffen? Alle Unternehmen, die unter die sieben Rohstoffe (Rind, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Holz, Kautschuk) fallende Waren in die EU einführen oder aus der EU ausführen. Große und mittlere Unternehmen ab 30.12.2026, Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30.06.2027. Für Holzprodukte, die zuvor unter die EUTR fielen, gilt unabhängig von der Unternehmensgröße der 30.12.2026. Was sind Geolokalisierungsdaten im EUDR-Kontext? GPS-Koordinaten oder Polygone, die das Erzeugergrundstück eindeutig identifizieren. Bei Betrieben < 4 Hektar reicht ein Punkt (Lat/Long). Bei größeren Flächen sind Polygone erforderlich. Lieferanten müssen diese Daten bereitstellen. Was ist bei Nicht-Compliance zu erwarten? Bußgeldrahmen mit einem Höchstbetrag von mindestens 4 % des unionsweiten Jahresumsatzes, Konfiszierung der Waren, Ausschluss von EU-Vergabeverfahren. Erste Kontrollen durch nationale Behörden (in Deutschland die BLE) ab 2026 angekündigt.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Waren fallen unter die EUDR?

7 Rohstoffe: Rind, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Holz, Kautschuk — und daraus hergestellte Produkte. Erzeugt nach 31.12.2020 auf entwaldetem Land.

Ab wann gilt die EUDR für KMU?

Kleinst- und Kleinunternehmen (höchstens 5 Mio. € Bilanzsumme, 10 Mio. € Nettoumsatz, 50 Beschäftigte; zwei von drei Grenzen; Art. 3 Richtlinie 2013/34/EU) müssen ab dem 30. Juni 2027 EUDR-konform sein. Mittlere Unternehmen (höchstens 25 Mio. € Bilanzsumme, 50 Mio. € Nettoumsatz, 250 Beschäftigte; zwei von drei Grenzen) fallen dagegen unter dieselbe Frist wie Großunternehmen: 30. Dezember 2026.

Was sind die EUDR-Sorgfaltspflichten?

Sorgfaltserklärung einreichen, Lieferkette bis Ursprungsland rückverfolgen, Entwaldungsrisiko bewerten und mindern.