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Compliance

EUDR Nachweispflicht 2026: Was Unternehmen jetzt dokumentieren müssen (Checkliste)

Veroeffentlicht: 2026-05-05 Lesezeit: 4 Min.
EUDR Nachweispflicht 2026: Was Unternehmen jetzt dokumentieren müssen (Checkliste)

EUDR Nachweispflicht 2026: Das Wichtigste in 60 Wörtern

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verpflichtet Unternehmen ab 2026, für alle betroffenen Rohstoffe (Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Rinder, Kautschuk) drei Kernpflichten zu erfüllen: Geolokalisierungsdaten auf Parzellenniveau, Sorgfaltserklärungen vor dem Inverkehrbringen, und 5-jährige Aufbewahrung aller Nachweise. Verstöße: bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes.

Was müssen Unternehmen konkret nachweisen?

Die EUDR definiert für Marktteilnehmer (erstmaliges Inverkehrbringen in der EU) drei aufeinander aufbauende Nachweispflichten:

1. Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen

Jedes Rohstofferzeugnis muss auf seine Herkunftsfläche zurückverfolgt werden können: Praktisch bedeutet das: Bei Kakao aus Côte d'Ivoire benötigen Sie GPS-Koordinaten für jede Anbaufläche, aus der Ihre Bohnen stammen. Viele Unternehmen setzen dafür EUDR-Compliance-Software ein, die Satellitenbilder mit Lieferantendaten abgleicht.

2. Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement)

Vor dem Inverkehrbringen oder Export muss eine Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem (EUSIS) eingereicht werden. Diese erklärt, dass: Die Referenznummer der Sorgfaltserklärung muss beim Zoll vorgelegt werden. Fehlt sie, wird die Ware zurückgehalten.

3. Aufbewahrungspflicht: mindestens 5 Jahre

Alle Unterlagen des Sorgfaltspflicht-Systems sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren:

EUDR Nachweispflicht: Checkliste für Unternehmen 2026

Gehen Sie diese 8 Punkte durch, um Ihre Compliance-Lücken zu identifizieren:
  1. Betroffenheitscheck ✓ — Enthalten Ihre Produkte Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Rinder oder Kautschuk?
  2. Lieferantenmapping ✓ — Kennen Sie alle Lieferanten bis auf Ebene der Primärproduzenten (Farmen)?
  3. Geolokalisierungsdaten ✓ — Liegen GPS-Koordinaten/Polygone für alle Anbauflächen vor?
  4. Länderklassifizierung ✓ — Haben Sie geprüft, ob Ihre Lieferländer als Hoch-, Standard- oder Geringrisiko eingestuft werden?
  5. Risikoanalyse ✓ — Wurde das Entwaldungsrisiko je Lieferstrom dokumentiert?
  6. EUSIS-Zugang ✓ — Haben Sie einen Zugang zum EU-Informationssystem (EUSIS) beantragt?
  7. Prozess Sorgfaltserklärung ✓ — Wer in Ihrem Unternehmen ist für die Einreichung zuständig?
  8. Aufbewahrungssystem ✓ — Sind Dokumentenprozesse für mindestens 5 Jahre definiert?

Sanktionen bei Verstößen gegen die EUDR

VerstoßtypSanktionsrahmen
Inverkehrbringen ohne SorgfaltserklärungBis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes
Falsche oder unvollständige GeolokalisierungsdatenBis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes
Fehlende Aufbewahrung von UnterlagenVerwaltungsstrafe + Nachbesserungspflicht
Keine Reaktion auf BehördenanfragenTemporäres Verkaufsverbot
Schwerwiegende oder wiederholte VerstößeÖffentliche Namensnennung + Marktausschluss
Deutschland hat die EUDR durch das nationale Durchführungsgesetz umgesetzt. Zuständige Kontrollbehörde ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für Lebensmittel und das jeweilige Landesamt für andere Sektoren.

Unterschied zwischen Marktteilnehmer und Händler

Die EUDR unterscheidet scharf zwischen zwei Akteurstypen: Marktteilnehmer (volle Pflichten): Händler (vereinfachte Pflichten): KMU-Händler (< 250 Mitarbeiter, < 50 Mio. € Umsatz) profitieren von weiteren Erleichterungen, bleiben aber grundsätzlich verpflichtet.

Praktische Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Nachweispflicht stellt Unternehmen vor drei zentrale Herausforderungen: 1. Datenverfügbarkeit: Viele Lieferanten in Hochrisikoländern verfügen nicht über GPS-Ausrüstung oder sind nicht bereit, Koordinaten zu teilen. Lösungsansätze: Satellitenbildanalyse durch Drittanbieter, Brancheninitiativen (z.B. gemeinsame Datenplattformen für Kakao oder Kaffee). 2. Lieferantentiefe: EUDR verlangt Nachweise bis zum Primärproduzenten, nicht nur bis zum direkten Lieferanten. Für Unternehmen mit langen Lieferketten bedeutet das erheblichen Mehraufwand bei der Lieferantenbefragung. 3. Systemintegration: Die Menge der zu verwaltenden Daten (Polygone, Sorgfaltserklärungen, Risikoanalysen) übersteigt Excel-Kapazitäten schnell. EUDR-spezifische Software (z.B. Sourcemap, Coperion, EUDR-spezifische Module von SAP) sind für mittelgroße und große Unternehmen oft notwendig.

Weitere Informationen: EUDR-Pflichten für Unternehmen — Übersicht, EUDR-Strafen im Detail und unsere EUDR-Checkliste 2026.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Was müssen Unternehmen nach der EUDR nachweisen?

Unternehmen müssen drei Dinge nachweisen: (1) Geolokalisierungsdaten (GPS-Koordinaten/Polygone) aller Anbauflächen auf Parzellenniveau, (2) eine Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem EUSIS vor dem Inverkehrbringen, und (3) die Aufbewahrung aller Nachweise für mindestens 5 Jahre.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die EUDR?

Verstöße können mit bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes bestraft werden. Zusätzlich sind Beschlagnahmungen, temporäre Verkaufsverbote und öffentliche Namensnennungen möglich. Deutschland setzt die Sanktionen über das nationale EUDR-Durchführungsgesetz um.

Müssen auch kleine Unternehmen Geolokalisierungsdaten liefern?

Ja, auch KMU müssen Geolokalisierungsdaten vorhalten, wenn sie als Marktteilnehmer (erstmaliges Inverkehrbringen) agieren. Für KMU-Händler (< 250 Mitarbeiter, < 50 Mio. € Umsatz) gelten vereinfachte Anforderungen — sie können auf die Erklärungen des Marktteilnehmers verweisen, müssen deren Verfügbarkeit aber sicherstellen.

Wie lange müssen EUDR-Dokumente aufbewahrt werden?

Alle Unterlagen des Sorgfaltspflicht-Systems müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Das umfasst Geolokalisierungsdaten, Risikoanalysen, Sorgfaltserklärungen, Lieferantenverträge und Zertifizierungsunterlagen.

Was ist das EUSIS und wie bekomme ich Zugang?

EUSIS (EUDR Information System) ist das zentrale EU-Portal für die Einreichung von Sorgfaltserklärungen. Der Zugang erfolgt über das EU-Login-System (ec.europa.eu/eu-login). Unternehmen müssen sich registrieren, bevor sie Sorgfaltserklärungen einreichen können. Die Referenznummer aus EUSIS muss beim Zoll vorgelegt werden.