EUDR Nachweispflicht 2026: Was Unternehmen jetzt dokumentieren müssen (Checkliste)
EUDR Nachweispflicht 2026: Das Wichtigste in 60 Wörtern
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verpflichtet Unternehmen ab 2026, für alle betroffenen Rohstoffe (Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Rinder, Kautschuk) drei Kernpflichten zu erfüllen: Geolokalisierungsdaten auf Parzellenniveau, Sorgfaltserklärungen vor dem Inverkehrbringen, und 5-jährige Aufbewahrung aller Nachweise. Verstöße: bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes.Was müssen Unternehmen konkret nachweisen?
Die EUDR definiert für Marktteilnehmer (erstmaliges Inverkehrbringen in der EU) drei aufeinander aufbauende Nachweispflichten:1. Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen
Jedes Rohstofferzeugnis muss auf seine Herkunftsfläche zurückverfolgt werden können:- Polygondaten (GPS-Polygone der Anbaufläche) für Flächen über 4 Hektar
- Punktkoordinaten (Längen- und Breitengrad) für Flächen unter 4 Hektar
- Die Daten müssen auf Parzellenniveau vorliegen — Länderdaten oder Regionsangaben reichen nicht
2. Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement)
Vor dem Inverkehrbringen oder Export muss eine Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem (EUSIS) eingereicht werden. Diese erklärt, dass:- Die Rohstoffe nicht aus entwaldeten oder degradierten Flächen nach dem 31. Dezember 2020 stammen
- Die Geolokalisierungsdaten vorliegen und überprüft wurden
- Das Risiko als vernachlässigbar eingestuft wurde (oder Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen wurden)
3. Aufbewahrungspflicht: mindestens 5 Jahre
Alle Unterlagen des Sorgfaltspflicht-Systems sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren:- Geolokalisierungsdaten und deren Quellen
- Risikoanalysen und Risikobewertungen
- Nachweise über ergriffene Risikominderungsmaßnahmen
- Eingereichte Sorgfaltserklärungen (mit Referenznummern)
- Lieferantenverträge und Zertifizierungsunterlagen
EUDR Nachweispflicht: Checkliste für Unternehmen 2026
Gehen Sie diese 8 Punkte durch, um Ihre Compliance-Lücken zu identifizieren:- Betroffenheitscheck ✓ — Enthalten Ihre Produkte Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Rinder oder Kautschuk?
- Lieferantenmapping ✓ — Kennen Sie alle Lieferanten bis auf Ebene der Primärproduzenten (Farmen)?
- Geolokalisierungsdaten ✓ — Liegen GPS-Koordinaten/Polygone für alle Anbauflächen vor?
- Länderklassifizierung ✓ — Haben Sie geprüft, ob Ihre Lieferländer als Hoch-, Standard- oder Geringrisiko eingestuft werden?
- Risikoanalyse ✓ — Wurde das Entwaldungsrisiko je Lieferstrom dokumentiert?
- EUSIS-Zugang ✓ — Haben Sie einen Zugang zum EU-Informationssystem (EUSIS) beantragt?
- Prozess Sorgfaltserklärung ✓ — Wer in Ihrem Unternehmen ist für die Einreichung zuständig?
- Aufbewahrungssystem ✓ — Sind Dokumentenprozesse für mindestens 5 Jahre definiert?
Sanktionen bei Verstößen gegen die EUDR
| Verstoßtyp | Sanktionsrahmen |
|---|---|
| Inverkehrbringen ohne Sorgfaltserklärung | Bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes |
| Falsche oder unvollständige Geolokalisierungsdaten | Bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes |
| Fehlende Aufbewahrung von Unterlagen | Verwaltungsstrafe + Nachbesserungspflicht |
| Keine Reaktion auf Behördenanfragen | Temporäres Verkaufsverbot |
| Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße | Öffentliche Namensnennung + Marktausschluss |
Unterschied zwischen Marktteilnehmer und Händler
Die EUDR unterscheidet scharf zwischen zwei Akteurstypen: Marktteilnehmer (volle Pflichten):- Bringen Rohstoffe erstmals in der EU in Verkehr
- Exportieren EUDR-Produkte aus der EU
- Müssen vollständige Sorgfaltsprüfung durchführen und Sorgfaltserklärung einreichen
- Stellen innerhalb der EU bereit (Weiterverkauf)
- Können auf die Sorgfaltserklärungen der vorgelagerten Marktteilnehmer verweisen
- Müssen aber sicherstellen, dass die Erklärungen verfügbar sind, und Informationen weitergeben
Praktische Herausforderungen bei der Umsetzung
Die Nachweispflicht stellt Unternehmen vor drei zentrale Herausforderungen: 1. Datenverfügbarkeit: Viele Lieferanten in Hochrisikoländern verfügen nicht über GPS-Ausrüstung oder sind nicht bereit, Koordinaten zu teilen. Lösungsansätze: Satellitenbildanalyse durch Drittanbieter, Brancheninitiativen (z.B. gemeinsame Datenplattformen für Kakao oder Kaffee). 2. Lieferantentiefe: EUDR verlangt Nachweise bis zum Primärproduzenten, nicht nur bis zum direkten Lieferanten. Für Unternehmen mit langen Lieferketten bedeutet das erheblichen Mehraufwand bei der Lieferantenbefragung. 3. Systemintegration: Die Menge der zu verwaltenden Daten (Polygone, Sorgfaltserklärungen, Risikoanalysen) übersteigt Excel-Kapazitäten schnell. EUDR-spezifische Software (z.B. Sourcemap, Coperion, EUDR-spezifische Module von SAP) sind für mittelgroße und große Unternehmen oft notwendig.Weitere Informationen: EUDR-Pflichten für Unternehmen — Übersicht, EUDR-Strafen im Detail und unsere EUDR-Checkliste 2026.
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Was müssen Unternehmen nach der EUDR nachweisen?
Unternehmen müssen drei Dinge nachweisen: (1) Geolokalisierungsdaten (GPS-Koordinaten/Polygone) aller Anbauflächen auf Parzellenniveau, (2) eine Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem EUSIS vor dem Inverkehrbringen, und (3) die Aufbewahrung aller Nachweise für mindestens 5 Jahre.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die EUDR?
Verstöße können mit bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes bestraft werden. Zusätzlich sind Beschlagnahmungen, temporäre Verkaufsverbote und öffentliche Namensnennungen möglich. Deutschland setzt die Sanktionen über das nationale EUDR-Durchführungsgesetz um.
Müssen auch kleine Unternehmen Geolokalisierungsdaten liefern?
Ja, auch KMU müssen Geolokalisierungsdaten vorhalten, wenn sie als Marktteilnehmer (erstmaliges Inverkehrbringen) agieren. Für KMU-Händler (< 250 Mitarbeiter, < 50 Mio. € Umsatz) gelten vereinfachte Anforderungen — sie können auf die Erklärungen des Marktteilnehmers verweisen, müssen deren Verfügbarkeit aber sicherstellen.
Wie lange müssen EUDR-Dokumente aufbewahrt werden?
Alle Unterlagen des Sorgfaltspflicht-Systems müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Das umfasst Geolokalisierungsdaten, Risikoanalysen, Sorgfaltserklärungen, Lieferantenverträge und Zertifizierungsunterlagen.
Was ist das EUSIS und wie bekomme ich Zugang?
EUSIS (EUDR Information System) ist das zentrale EU-Portal für die Einreichung von Sorgfaltserklärungen. Der Zugang erfolgt über das EU-Login-System (ec.europa.eu/eu-login). Unternehmen müssen sich registrieren, bevor sie Sorgfaltserklärungen einreichen können. Die Referenznummer aus EUSIS muss beim Zoll vorgelegt werden.