EU-Regulierung

EUDR 2026/2027: Welche Unternehmen zuerst Sorgfaltspflichten erfüllen müssen

Veroeffentlicht: 22.10.2026 Lesezeit: 4 Min.
EUDR 2026/2027: Welche Unternehmen zuerst Sorgfaltspflichten erfüllen müssen
Schnellantwort: Große und mittlere Unternehmen müssen ab dem 30. Dezember 2026 EUDR-compliant sein. Mikro- und Kleinunternehmen (KMU) haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Diese Fristen gelten nach der zweiten Verschiebung durch VO (EU) 2025/2650 (Amtsblatt, 23. Dezember 2025) — verbindlich für alle Unternehmen, die EUDR-Rohstoffe auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verpflichtet große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026 zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Mikro- und Kleinunternehmen (KMU) haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Betroffen sind Unternehmen, die sieben Schlüsselrohstoffe oder daraus hergestellte Erzeugnisse auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder exportieren.

Die sieben EUDR-Rohstoffe im Überblick

Nur Unternehmen, die folgende Rohstoffe oder deren Verarbeitungsprodukte handeln, sind direkt EUDR-pflichtig:

  1. Rinder (Fleisch, lebende Tiere; Leder wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 aus Anhang I gestrichen)
  2. Kakao (Schokolade, Kakaopulver, Kakaobutter)
  3. Kaffee (Roh- und Röstkaffee; Instantkaffee erst ab dem 30. Dezember 2027)
  4. Ölpalme (Palmöl, Palmkerne, Kosmetika)
  5. Soja (Sojaöl, Sojaschrot, Tofu)
  6. Holz (Möbel, Papier, Zellstoff, Holzbauprodukte)
  7. Kautschuk (Reifen, Handschuhe, Dichtungen)

Wer ist zuerst betroffen? Große Unternehmen ab Dezember 2026

UnternehmenstypSchwellenwerteAnwendungsdatum
Große und mittlere Unternehmenmindestens zwei der drei Grenzen für kleine Unternehmen überschritten: 5 Mio. € Bilanzsumme, 10 Mio. € Nettoumsatz, 50 Beschäftigte30. Dezember 2026
Kleinst- und Kleinunternehmenhöchstens eine der drei Grenzen überschritten: 5 Mio. € Bilanzsumme, 10 Mio. € Nettoumsatz, 50 Beschäftigte (Art. 3 Richtlinie 2013/34/EU)30. Juni 2027

Die drei Sorgfaltspflicht-Stufen

  1. Informationserfassung: GPS-Koordinaten der Anbauflächen, Lieferantendokumentation, Länder- und Parzellenangaben für jeden Rohstoff.
  2. Risikobewertung: Länderklassifizierung durch die Kommission (niedrig/mittel/hoch). Für Niedrigrisikossländer gelten vereinfachte Anforderungen.
  3. Risikominderung: Bei mittlerem oder hohem Risiko: Audits, EUDR-Vertragsklauseln bei Lieferanten, Zertifizierungen.

Vor jeder Markteinführung ist eine Sorgfaltspflichterklärung (Due Diligence Statement) über das EU-Informationssystem einzureichen. Den vollständigen Schritt-für-Schritt-Prozess beschreibt unser EUDR-Leitfaden 2026/2027. Zur Sorgfaltspflicht im Detail finden Sie alle Anforderungen an Operators und Händler.

Bußgelder bei Verstößen

Die EUDR verlangt Sanktionen mit einem Höchstbetrag von mindestens 4 % des unionsweiten Jahresumsatzes, ergänzt durch Beschlagnahme der Erzeugnisse, temporären Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und öffentliche Bekanntmachung der Verstöße.

FAQ — EUDR Unternehmspflichten 2026/2027

Gilt die EUDR auch für in der EU hergestellte Produkte?

Ja. Die EUDR gilt sowohl für importierte als auch für in der EU produzierte Erzeugnisse, die die sieben Schlüsselrohstoffe enthalten. Ein deutsches Möbelunternehmen, das in Deutschland produziert aber Holz aus entwaldungsgefährdeten Regionen bezieht, ist genauso pflichtig wie ein Importeur. Entscheidend ist, ob das Endprodukt auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird.

Was bedeutet “entwaldungsfrei“ im Sinne der EUDR?

Im Sinne der EUDR gilt eine Fläche als entwaldungsfrei, wenn sie nach dem Stichtag 31. Dezember 2020 nicht entwaldet oder degradiert wurde. Unternehmen müssen nachweisen, dass die Rohstoffe aus Flächen stammen, die an diesem Stichtag keine Waldgebiete waren oder seitdem nicht durch landwirtschaftliche Nutzung entwaldet wurden.

Erleichtern Zertifizierungen wie FSC oder RSPO die EUDR-Compliance?

Bestehende Zertifizierungen wie FSC (Holz) oder RSPO (Palmöl) erleichtern die EUDR-Compliance, ersetzen sie aber nicht vollständig. Die EUDR erfordert stets parzellenspezifische GPS-Daten, die viele Zertifizierungen traditionell nicht liefern. Die Kommission prüft noch, welche Systeme als gleichwertig anerkannt werden können.

Warum wurden die EUDR-Fristen auf 2026/2027 verschoben?

Die EUDR wurde zweimal verschoben. Die zweite und aktuelle Verschiebung erfolgte durch VO (EU) 2025/2650 (Amtsblatt der EU, 23. Dezember 2025). Gründe: offene Fragen zur Implementierung des EU-Informationssystems und Vorbereitungsbedarf in Lieferketten. Die neuen Pflichtfristen sind verbindlich: 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen, 30. Juni 2027 für Mikro- und Kleinunternehmen.

Müssen auch Händler (Traders) eine Sorgfaltspflicht erfüllen?

Nicht mehr in voller Form. Seit der Verordnung (EU) 2025/2650 geben nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler – unabhängig von ihrer Größe – keine eigene Sorgfaltserklärung mehr ab. Nach dem neu gefassten Artikel 5 müssen sie aber Namen und Kontaktdaten ihrer Lieferanten und Abnehmer sowie die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen erfassen und fünf Jahre aufbewahren. Händler, die keine KMU sind, müssen sich zusätzlich im EU-Informationssystem registrieren. Die Fristdaten (30. Dezember 2026, für Klein- und Kleinstunternehmen 30. Juni 2027) gelten auch hier.