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EUDR und Rinder: Leder und Rindfleisch unter der Lupe

Veroeffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 2 Min.
EUDR und Rinder: Leder und Rindfleisch unter der Lupe

Rinder und EUDR: Brasiliens Viehwirtschaft im Fokus

Die Viehwirtschaft ist global der groesste Einzeltreiber von Entwaldung — verantwortlich fuer schaetzungsweise 40% der tropischen Waldverluste. In Brasilien, dem groessten Rindfleischexporteur der Welt, wird Wald gerodet, um Weideland zu schaffen. Die EUDR will diesen Zusammenhang durchbrechen.

Was die EUDR bei Rindern erfasst

Die Rueckverfolgbarkeitsproblematik

Rinder sind mobile Produkte — sie werden geboren, aufgezogen, gemästet und geschlachtet, oft auf verschiedenen Betrieben. Die EUDR verlangt, dass alle Betriebe in der Lebensgeschichte eines Rindes entwaldungsfrei sind.

In Brasilien gibt es rund 2,5 Millionen Viehbetriebe. Viele Rinder wechseln 3-4 Mal den Betrieb (Zucht → Aufzucht → Mast → Schlachtung). Die Rueckverfolgung dieser Kette ist technisch moeglich (ueber GTA-Dokumente fuer Tiertransporte), aber logistisch aufwendig.

Leder: seit dem 18. September 2026 nicht mehr erfasst

Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 der Kommission vom 13. Juli 2026, veroeffentlicht im Amtsblatt vom 17. September 2026 und am Tag darauf in Kraft getreten, hat die Eintraege ex 4101 (rohe Haeute und Felle von Rindern und Kaelbern), ex 4104 (gegerbte Haeute und Felle) und ex 4107 (zugerichtetes Leder) aus Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 gestrichen. Haeute, Felle und Leder von Rindern unterliegen damit keiner Sorgfaltspflicht nach der EUDR.

Die Kommission begruendet die Streichung mit dem getrennten Verlauf der Wertschoepfungskette fuer Leder, den Asymmetrien der Handelsstroeme zwischen Fleisch und Haeuten und dem geringen wirtschaftlichen Wert der Haeute im Vergleich zum Fleisch (Erwaegungsgrund 5). Nach Erwaegungsgrund 2 wird die Frage einer Wiederaufnahme von Haeuten, Fellen und Leder von Rindern Teil der allgemeinen Ueberpruefung nach Artikel 34 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1115 im Jahr 2030 sein.

Empfehlungen

  1. Lieferkette fuer Rindfleisch bis zum Aufzuchtbetrieb nachverfolgen
  2. Brasilianische Rueckverfolgbarkeitssysteme (CAR, GTA) nutzen
  3. Geolokalisierung aller beteiligten Betriebe sichern
  4. Satellitenmonitoring fuer Weideflaechen einsetzen

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Was muss ich beachten?

Alle Details und Pflichten finden Sie im Artikel.

Welche Fristen gelten?

Relevante Fristen und Termine stehen im Text.

Was passiert bei Verstoessen?

Bußgelder, deren Höchstbetrag nach Artikel 25 mindestens 4 % des unionsweiten Jahresumsatzes betragen muss, dazu Beschlagnahmung — Details im Artikel.