EUDR Risikobewertung Lieferant: Checkliste und Methodik 2026
EUDR Risikobewertung Lieferanten: 12-Punkte-Checkliste auf einen Blick
Vor der Einreichung jeder Due-Diligence-Erklärung (DDS) im EUSIS müssen Operatoren eine vollständige Risikobewertung ihrer Lieferanten durchführen. Diese 12 Prüfpunkte sind Pflichtbestandteil jeder EUDR-konformen Lieferantenbewertung: (1) Herkunftsland Risikoklasse, (2) Geolokalisierungsdaten vollständig, (3) Eigentumsnachweis Anbaufläche, (4) Waldstatus-Nachweis nach 31.12.2020, (5) Legalitätsnachweis, (6) Lieferkettenverification, (7) Sublieferanten erfasst, (8) Zertifizierungen dokumentiert, (9) Risikoklassifizierung dokumentiert, (10) Risikominderungsmaßnahmen (wenn nötig), (11) Aufbewahrung gesichert, (12) Jahresüberprüfung geplant.Was ist die EUDR-Risikobewertung und wer ist verpflichtet?
Die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115) verpflichtet Operatoren — Unternehmen, die betroffene Rohstoffe oder Erzeugnisse erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren — zu einer vollständigen Risikobewertung jedes Lieferanten und jeder Anbaufläche vor der Einreichung der Due-Diligence-Erklärung.Die Risikobewertung ist kein einmaliger Vorgang. Sie muss für jede neue Lieferung, jeden neuen Lieferanten und bei wesentlichen Änderungen der Lieferkette wiederholt werden. Händler sind in der Regel von der eigenen DDS-Einreichung ausgenommen, müssen aber Risikoinformationen an Behörden und Abnehmer weitergeben. Zeitplan:
- Große UND mittlere Unternehmen (Unternehmen, die mindestens zwei der drei Grenzen für kleine Unternehmen überschreiten: 5 Mio. € Bilanzsumme, 10 Mio. € Nettoumsatz, 50 Beschäftigte): verpflichtet ab 30. Dezember 2026
- Kleinst- und Kleinunternehmen (höchstens 5 Mio. € Bilanzsumme, 10 Mio. € Nettoumsatz, 50 Beschäftigte; zwei von drei Grenzen; Art. 3 Richtlinie 2013/34/EU) sowie Einzelpersonen: verpflichtet ab 30. Juni 2027
- Ausnahme: Holzprodukte, die zuvor unter die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen, gelten unabhängig von der Unternehmensgröße bereits ab dem 30. Dezember 2026
Die 3 Risikoklassen des EUDR-Benchmarkings
Die Europäische Kommission klassifiziert Länder und Subregionen in drei Risikostufen für das Entwaldungsrisiko:| Risikoklasse | Bedeutung | Sorgfaltspflicht |
|---|---|---|
| Geringes Risiko | Land/Region mit nachweislich niedrigem Entwaldungsrisiko | Vereinfachte Sorgfaltspflicht: weniger Prüfschritte, aber DDS weiterhin Pflicht |
| Standardrisiko | Keine Einstufung in gering oder hoch | Volle Sorgfaltspflicht gemäß Art. 8–11 EUDR |
| Hohes Risiko | Hohes Entwaldungs- oder Waldschädigungsrisiko | Verstärkte Sorgfaltspflicht: zusätzliche Maßnahmen, engmaschigere Überprüfung |
Checkliste Teil 1: Herkunfts- und Flächendaten
Punkt 1: Herkunftsland und Risikoklasse
Für jede Lieferung müssen Sie das Herkunftsland des Rohstoffs (nicht das Verarbeitungsland) und dessen aktuelle EUDR-Risikoklassifizierung dokumentieren. Bei Mischlieferungen aus mehreren Ländern gilt für die gesamte DDS die höchste Risikoklasse. Dokumentationspflicht: Datum der Abfrage + Quelle (EUSIS-Portal) + festgestellte Risikoklasse.Punkt 2: Geolokalisierungsdaten vollständig und korrekt
Dies ist typischerweise der kritischste Punkt. Die EUDR verlangt:- GPS-Polygone für Anbauflächen über 4 Hektar
- Punktkoordinaten (Längen-/Breitengrad) für Flächen unter 4 Hektar
Punkt 3: Eigentumsnachweis und Nutzungsrecht Anbaufläche
Der Lieferant muss nachweisen können, dass er ein Recht zur landwirtschaftlichen Nutzung der angegebenen Parzellen besitzt — sei es durch Eigentum, Pacht oder andere legale Nutzungsform. Fehlende Eigentumsnachweise sind ein Hochrisikosignal.Punkt 4: Waldstatus-Nachweis nach dem 31. Dezember 2020
Die EUDR verbietet Produkte aus Flächen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet oder waldgeschädigt wurden. Für jede Parzelle müssen Sie belegen (oder plausibel ausschließen), dass seit diesem Stichtag keine Entwaldung stattgefunden hat.Nachweismethoden:
- Satellitenbildanalyse (Global Forest Watch, EU Copernicus)
- Nationale Forstregister
- Unabhängige Auditberichte
- Zertifizierungsdokumentation (FSC, PEFC, RSPO) — ergänzend, kein Ersatz
Checkliste Teil 2: Legalität und Lieferkettentransparenz
Punkt 5: Legalitätsnachweis
Neben dem Entwaldungsnachweis verlangt die EUDR, dass der Rohstoff im Einklang mit dem Recht des Erzeugerlandes produziert wurde. Relevante Aspekte:- Arbeitsrecht (Arbeitsbedingungen, keine Kinder- oder Zwangsarbeit)
- Umweltrecht des Erzeugerlands
- Landnutzungsrecht (keine illegale Landnahme)
- Eigentumsrechte indigener Völker
Punkt 6: Lieferkettenverification bis zum Primärproduzenten
Die Risikobewertung muss die gesamte Lieferkette bis zum Primärproduzenten (Farm, Forstbetrieb) erfassen — nicht nur die direkte Lieferantenbeziehung. Bei mehrstufigen Ketten (Trader → Verarbeiter → Exporteur → EU-Importeur) sind alle Stufen zu dokumentieren.Punkt 7: Sublieferanten und Mengenbilanzierung
Hat Ihr direkter Lieferant selbst Sublieferanten? Die EUDR-Risikoanalyse muss alle relevanten Sublieferanten erfassen. Eine Mengenbilanzierung (welche Parzellen liefern welches Volumen?) erhöht die Glaubwürdigkeit der DDS erheblich.Checkliste Teil 3: Zertifizierungen, Risikoklassifizierung und Maßnahmen
Punkt 8: Zertifizierungen dokumentieren (ergänzend, kein Ersatz)
Zertifizierungen wie RSPO (Palmöl), FSC/PEFC (Holz), Rainforest Alliance (Kaffee, Kakao) oder UTZ können als ergänzende Nachweise in die Risikoanalyse einflieißen. Sie ersetzen nicht die Geolokalisierungsdaten oder die eigene Sorgfaltsprüfung, können aber das Restrisiko reduzieren und die Bewertung stützen.Punkt 9: Risikoklassifizierung schriftlich dokumentieren
Das Ergebnis Ihrer Risikobewertung muss schriftlich festgehalten werden:- Bewertete Risiken (Entwaldung, Legalität, Lieferkettentransparenz)
- Beurteilung der Risikohöhe: vernachlässigbar / nicht-vernachlässigbar
- Begründung der Einstufung mit Belegen
Punkt 10: Risikominderungsmaßnahmen (bei nicht-vernachlässigbarem Risiko)
Falls Ihre Analyse ein nicht-vernachlässigbares Risiko ergibt:- Weitere Informationen und Dokumente vom Lieferanten anfordern
- Vor-Ort-Audits oder Satellitenbild-Überprüfungen veranlassen
- Lieferanten aus Hochrisikogebieten zeitweise ausschließen
- Erst nach erfolgreicher Risikominderung DDS einreichen
Checkliste Teil 4: Aufbewahrung und laufende Überprüfung
Punkt 11: Aufbewahrung aller Unterlagen sichergestellt (5 Jahre)
Alle Dokumente der Risikobewertung und DDS müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Empfehlung: zentralisiertes digitales Dokumentenmanagementsystem mit Versionshistorie und Zugriffsprotokoll.Punkt 12: Jahresüberprüfung und Update-Prozess
Die EUDR verpflichtet zur laufenden Überwachung des Sorgfaltspflichtsystems. Mindestens einmal jährlich:- Aktualisierung der Länder-Risikoklassifizierungen
- Überprüfung der Geolokalisierungsdaten auf Änderungen (neue Parzellen, Flächenänderungen)
- Neubeurteilung von Lieferanten nach Audits oder neuen Risikoinformationen
- Schulung der beteiligten Mitarbeiter
Praktische Hilfsmittel für die EUDR-Risikobewertung
Folgende Tools und Quellen werden in der Praxis am häufigsten eingesetzt:| Tool / Quelle | Zweck | Kosten |
|---|---|---|
| Global Forest Watch | Waldveränderung seit 2020, Entwaldungsalarm | Kostenlos |
| EU Copernicus Land Monitoring | Satellitendaten für Europa | Kostenlos |
| EUSIS-Portal | DDS-Einreichung, Länder-Benchmarking | Kostenlos |
| RADD Alert System | Echtzeit-Entwaldungsalarm Tropenälder | Kostenlos |
| Trase Supply Chains | Lieferkettenanalyse für Soja, Palmöl, Kaffee | Kostenlos (Grundfunktionen) |
| Satellitendienstleister (Planet, Satellogic) | Hochauflösende Parzellendaten für Hochrisikogebiete | Kostenpflichtig |
FAQ — EUDR Risikobewertung Lieferant
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss die EUDR-Risikobewertung für jeden Lieferanten neu durchgeführt werden?
Ja, grundsätzlich ist für jede Lieferung, jeden neuen Lieferanten und bei wesentlichen Änderungen der Lieferkette eine aktuelle Risikobewertung erforderlich. Bei stabilen, gleichbleibenden Lieferbeziehungen und unverändertem Risikoprofil kann das Sorgfaltspflichtsystem vereinfacht werden — die Dokumentation der Bewertung bleibt aber Pflicht.
Reichen RSPO- oder FSC-Zertifizierungen als Nachweis für die EUDR-Risikobewertung?
Nein. Zertifizierungen ersetzen nicht die EUDR-Risikobewertung und insbesondere nicht die Geolokalisierungspflicht. Sie können als ergänzende Belege herangezogen werden und das verbleibende Risiko reduzieren — die vollständige Sorgfaltsprüfung inklusive Geolokalisierungsdaten bleibt aber Pflicht.
Was passiert bei einem festgestellten nicht-vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko?
Bei nicht-vernachlässigbarem Risiko darf keine DDS eingereicht werden, bis das Risiko durch Risikominderungsmaßnahmen auf ein vernachlässigbares Niveau reduziert wurde. Risikominderungsmaßnahmen umfassen zusätzliche Lieferantendokumente, unabhängige Audits, Satellitenbild-Überprüfungen oder im Extremfall den Ausschluss des Lieferanten.
Welche Daten muss ein Lieferant für die EUDR-Risikobewertung bereitstellen?
Mindestanforderungen: GPS-Koordinaten aller Anbauflächen (Polygone über 4 ha, Punkte unter 4 ha), Nachweise zur Legalität der Landnutzung, Belege zum Waldstatus seit 31.12.2020, Lieferkettendokumentation bis zum Primärproduzenten. Bei komplexen Lieferketten kommen Sublieferantenlisten und Mengenbilanzierungen hinzu.
Gibt es eine vereinfachte Risikobewertung für Niedrigrisikolaender?
Ja. Für Rohstoffe aus Ländern oder Regionen, die von der Kommission als geringes Risiko eingestuft wurden, gilt eine vereinfachte Sorgfaltspflicht mit weniger umfangreichen Prüfschritten. Die DDS-Einreichung im EUSIS bleibt aber auch bei vereinfachter Sorgfaltspflicht obligatorisch.