Compliance

EUDR Risikobewertung Lieferant: Checkliste und Methodik 2026

Veroeffentlicht: 2026-05-20 Lesezeit: 7 Min.
EUDR Risikobewertung Lieferant: Checkliste und Methodik 2026
Schnellantwort: Für die EUDR-Risikobewertung müssen Unternehmen 12 Pflichtpunkte prüfen: Herkunftsland-Risikoklasse, GPS-Koordinaten aller Anbauflächen, Eigentumsnachweis, Waldstatus nach dem 31. Dezember 2020, Legalitätsnachweise und eine lükenlose Lieferkettenverification bis zum Primärproduzenten. Zertifizierungen wie FSC oder RSPO ergänzen die Bewertung, ersetzen sie aber nicht.

EUDR Risikobewertung Lieferanten: 12-Punkte-Checkliste auf einen Blick

Vor der Einreichung jeder Due-Diligence-Erklärung (DDS) im EUSIS müssen Operatoren eine vollständige Risikobewertung ihrer Lieferanten durchführen. Diese 12 Prüfpunkte sind Pflichtbestandteil jeder EUDR-konformen Lieferantenbewertung: (1) Herkunftsland Risikoklasse, (2) Geolokalisierungsdaten vollständig, (3) Eigentumsnachweis Anbaufläche, (4) Waldstatus-Nachweis nach 31.12.2020, (5) Legalitätsnachweis, (6) Lieferkettenverification, (7) Sublieferanten erfasst, (8) Zertifizierungen dokumentiert, (9) Risikoklassifizierung dokumentiert, (10) Risikominderungsmaßnahmen (wenn nötig), (11) Aufbewahrung gesichert, (12) Jahresüberprüfung geplant.

Was ist die EUDR-Risikobewertung und wer ist verpflichtet?

Die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115) verpflichtet Operatoren — Unternehmen, die betroffene Rohstoffe oder Erzeugnisse erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren — zu einer vollständigen Risikobewertung jedes Lieferanten und jeder Anbaufläche vor der Einreichung der Due-Diligence-Erklärung.

Die Risikobewertung ist kein einmaliger Vorgang. Sie muss für jede neue Lieferung, jeden neuen Lieferanten und bei wesentlichen Änderungen der Lieferkette wiederholt werden. Händler sind in der Regel von der eigenen DDS-Einreichung ausgenommen, müssen aber Risikoinformationen an Behörden und Abnehmer weitergeben. Zeitplan:

Die 3 Risikoklassen des EUDR-Benchmarkings

Die Europäische Kommission klassifiziert Länder und Subregionen in drei Risikostufen für das Entwaldungsrisiko:
RisikoklasseBedeutungSorgfaltspflicht
Geringes RisikoLand/Region mit nachweislich niedrigem EntwaldungsrisikoVereinfachte Sorgfaltspflicht: weniger Prüfschritte, aber DDS weiterhin Pflicht
StandardrisikoKeine Einstufung in gering oder hochVolle Sorgfaltspflicht gemäß Art. 8–11 EUDR
Hohes RisikoHohes Entwaldungs- oder WaldschädigungsrisikoVerstärkte Sorgfaltspflicht: zusätzliche Maßnahmen, engmaschigere Überprüfung
Das Benchmarking-System wird von der Kommission halbjährlich aktualisiert. Operatoren müssen die aktuelle Einstufung ihrer Herkunftsländer bei jeder DDS-Einreichung prüfen. Die Klassifizierungen sind im EUSIS-Portal abrufbar.

Checkliste Teil 1: Herkunfts- und Flächendaten

Punkt 1: Herkunftsland und Risikoklasse

Für jede Lieferung müssen Sie das Herkunftsland des Rohstoffs (nicht das Verarbeitungsland) und dessen aktuelle EUDR-Risikoklassifizierung dokumentieren. Bei Mischlieferungen aus mehreren Ländern gilt für die gesamte DDS die höchste Risikoklasse. Dokumentationspflicht: Datum der Abfrage + Quelle (EUSIS-Portal) + festgestellte Risikoklasse.

Punkt 2: Geolokalisierungsdaten vollständig und korrekt

Dies ist typischerweise der kritischste Punkt. Die EUDR verlangt: Daten müssen auf Parzellenniveau vorliegen — Angaben auf Gemeinde-, Bezirks- oder Länderebene sind unzureichend. Prüfen Sie: Sind alle Parzellen erfasst? Liegen die Koordinaten im erwarteten geografischen Bereich? Stimmen Parzellengröße und Rohstoffvolumen überein?

Punkt 3: Eigentumsnachweis und Nutzungsrecht Anbaufläche

Der Lieferant muss nachweisen können, dass er ein Recht zur landwirtschaftlichen Nutzung der angegebenen Parzellen besitzt — sei es durch Eigentum, Pacht oder andere legale Nutzungsform. Fehlende Eigentumsnachweise sind ein Hochrisikosignal.

Punkt 4: Waldstatus-Nachweis nach dem 31. Dezember 2020

Die EUDR verbietet Produkte aus Flächen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet oder waldgeschädigt wurden. Für jede Parzelle müssen Sie belegen (oder plausibel ausschließen), dass seit diesem Stichtag keine Entwaldung stattgefunden hat.

Nachweismethoden:

Checkliste Teil 2: Legalität und Lieferkettentransparenz

Punkt 5: Legalitätsnachweis

Neben dem Entwaldungsnachweis verlangt die EUDR, dass der Rohstoff im Einklang mit dem Recht des Erzeugerlandes produziert wurde. Relevante Aspekte:

Punkt 6: Lieferkettenverification bis zum Primärproduzenten

Die Risikobewertung muss die gesamte Lieferkette bis zum Primärproduzenten (Farm, Forstbetrieb) erfassen — nicht nur die direkte Lieferantenbeziehung. Bei mehrstufigen Ketten (Trader → Verarbeiter → Exporteur → EU-Importeur) sind alle Stufen zu dokumentieren.

Punkt 7: Sublieferanten und Mengenbilanzierung

Hat Ihr direkter Lieferant selbst Sublieferanten? Die EUDR-Risikoanalyse muss alle relevanten Sublieferanten erfassen. Eine Mengenbilanzierung (welche Parzellen liefern welches Volumen?) erhöht die Glaubwürdigkeit der DDS erheblich.

Checkliste Teil 3: Zertifizierungen, Risikoklassifizierung und Maßnahmen

Punkt 8: Zertifizierungen dokumentieren (ergänzend, kein Ersatz)

Zertifizierungen wie RSPO (Palmöl), FSC/PEFC (Holz), Rainforest Alliance (Kaffee, Kakao) oder UTZ können als ergänzende Nachweise in die Risikoanalyse einflieißen. Sie ersetzen nicht die Geolokalisierungsdaten oder die eigene Sorgfaltsprüfung, können aber das Restrisiko reduzieren und die Bewertung stützen.

Punkt 9: Risikoklassifizierung schriftlich dokumentieren

Das Ergebnis Ihrer Risikobewertung muss schriftlich festgehalten werden: Nur wenn das Risiko als vernachlässigbar eingestuft ist, darf die DDS eingereicht werden.

Punkt 10: Risikominderungsmaßnahmen (bei nicht-vernachlässigbarem Risiko)

Falls Ihre Analyse ein nicht-vernachlässigbares Risiko ergibt:

Checkliste Teil 4: Aufbewahrung und laufende Überprüfung

Punkt 11: Aufbewahrung aller Unterlagen sichergestellt (5 Jahre)

Alle Dokumente der Risikobewertung und DDS müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Empfehlung: zentralisiertes digitales Dokumentenmanagementsystem mit Versionshistorie und Zugriffsprotokoll.

Punkt 12: Jahresüberprüfung und Update-Prozess

Die EUDR verpflichtet zur laufenden Überwachung des Sorgfaltspflichtsystems. Mindestens einmal jährlich:

Praktische Hilfsmittel für die EUDR-Risikobewertung

Folgende Tools und Quellen werden in der Praxis am häufigsten eingesetzt:
Tool / QuelleZweckKosten
Global Forest WatchWaldveränderung seit 2020, EntwaldungsalarmKostenlos
EU Copernicus Land MonitoringSatellitendaten für EuropaKostenlos
EUSIS-PortalDDS-Einreichung, Länder-BenchmarkingKostenlos
RADD Alert SystemEchtzeit-Entwaldungsalarm TropenälderKostenlos
Trase Supply ChainsLieferkettenanalyse für Soja, Palmöl, KaffeeKostenlos (Grundfunktionen)
Satellitendienstleister (Planet, Satellogic)Hochauflösende Parzellendaten für HochrisikogebieteKostenpflichtig

FAQ — EUDR Risikobewertung Lieferant

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss die EUDR-Risikobewertung für jeden Lieferanten neu durchgeführt werden?

Ja, grundsätzlich ist für jede Lieferung, jeden neuen Lieferanten und bei wesentlichen Änderungen der Lieferkette eine aktuelle Risikobewertung erforderlich. Bei stabilen, gleichbleibenden Lieferbeziehungen und unverändertem Risikoprofil kann das Sorgfaltspflichtsystem vereinfacht werden — die Dokumentation der Bewertung bleibt aber Pflicht.

Reichen RSPO- oder FSC-Zertifizierungen als Nachweis für die EUDR-Risikobewertung?

Nein. Zertifizierungen ersetzen nicht die EUDR-Risikobewertung und insbesondere nicht die Geolokalisierungspflicht. Sie können als ergänzende Belege herangezogen werden und das verbleibende Risiko reduzieren — die vollständige Sorgfaltsprüfung inklusive Geolokalisierungsdaten bleibt aber Pflicht.

Was passiert bei einem festgestellten nicht-vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko?

Bei nicht-vernachlässigbarem Risiko darf keine DDS eingereicht werden, bis das Risiko durch Risikominderungsmaßnahmen auf ein vernachlässigbares Niveau reduziert wurde. Risikominderungsmaßnahmen umfassen zusätzliche Lieferantendokumente, unabhängige Audits, Satellitenbild-Überprüfungen oder im Extremfall den Ausschluss des Lieferanten.

Welche Daten muss ein Lieferant für die EUDR-Risikobewertung bereitstellen?

Mindestanforderungen: GPS-Koordinaten aller Anbauflächen (Polygone über 4 ha, Punkte unter 4 ha), Nachweise zur Legalität der Landnutzung, Belege zum Waldstatus seit 31.12.2020, Lieferkettendokumentation bis zum Primärproduzenten. Bei komplexen Lieferketten kommen Sublieferantenlisten und Mengenbilanzierungen hinzu.

Gibt es eine vereinfachte Risikobewertung für Niedrigrisikolaender?

Ja. Für Rohstoffe aus Ländern oder Regionen, die von der Kommission als geringes Risiko eingestuft wurden, gilt eine vereinfachte Sorgfaltspflicht mit weniger umfangreichen Prüfschritten. Die DDS-Einreichung im EUSIS bleibt aber auch bei vereinfachter Sorgfaltspflicht obligatorisch.