Compliance

EUDR Pflichten für Unternehmen: Was Sie jetzt wissen müssen (2026)

Veroeffentlicht: 2026-04-15 Lesezeit: 5 Min.
EUDR Pflichten für Unternehmen: Was Sie jetzt wissen müssen (2026)

Was ist die EUDR und wen betrifft sie?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe und Produkte auf den europäischen Markt bringen, nachzuweisen, dass diese nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen haben. Die Verordnung gilt nach zwei Verschiebungen (Verordnung (EU) 2024/3234 und Verordnung (EU) 2025/2650) ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Einzelpersonen. Eine Ausnahme gilt für Holzprodukte, die zuvor unter die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen: Sie unterliegen unabhängig von der Unternehmensgröße bereits ab dem 30. Dezember 2026 der EUDR. Welche Stichtage danach folgen, etwa der 30. Dezember 2027 für die 2026 neu erfassten Produkte, zeigt der EUDR-Zeitplan. Betroffene Rohstoffe und Produkte:

Kernpflichten für Unternehmen

Die EUDR definiert drei zentrale Pflichten für betroffene Marktteilnehmer:

1. Sorgfaltspflicht (Due Diligence)

Unternehmen müssen ein Sorgfaltspflicht-System einrichten, das drei Schritte umfasst: Informationserhebung: Erhebung von Geo-Koordinaten aller Anbauflächen, von denen die Rohstoffe stammen (Parzellenniveau — Polygon oder Punkt). Für Großgrundbesitzer (> 4 Hektar) sind Polygondaten erforderlich. Risikobewertung: Bewertung des Entwaldungsrisikos basierend auf Länderklassifizierungen (hoch, standard, gering) der Europäischen Kommission, ergänzt durch eigene Analysen zu Lieferkette und Lieferanten. Risikominimierung: Bei nicht-vernachlässigbarem Risiko: Lieferantenaudits, Zertifizierungen, vertragliche Verpflichtungen oder Beschaffungsalternativen.

2. Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement)

Vor dem Inverkehrbringen oder dem Export muss eine Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem (EUDR Information System — EUSIS) eingereicht werden. Die Zollbehörden prüfen das Vorliegen der Erklärung bei der Einfuhr.

3. Aufbewahrungspflicht

Alle Unterlagen zum Sorgfaltspflichtsystem müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Welche Nachweise das im Einzelnen sind – von Geodaten bis Lieferantenverträgen –, zeigt unsere Checkliste zur EUDR-Nachweispflicht.

Sanktionen bei Verstößen

Die EUDR verpflichtet die Mitgliedstaaten, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen einzuführen. Die Mindestanforderungen umfassen:
VerstoßtypSanktionsrahmen
Verstoß durch eine juristische PersonHöchstbetrag mindestens 4 % des unionsweiten Jahresumsatzes
Beschlagnahmung von Waren und EinnahmenMöglich in allen Fällen
Temporäres VerkaufsverbotBis zur Behebung des Verstoßes
Öffentliche BekanntmachungNamensnennung bei schwerwiegenden Verstößen
Für die Durchsetzung in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Das nationale Durchführungsgesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren; federführend ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Länderklassifizierung: Hoch, Standard, Gering

Die Europäische Kommission klassifiziert Länder nach ihrem Entwaldungsrisiko: Die Quoten nach Art. 16 beziehen sich auf Marktteilnehmer sowie auf nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler, die keine KMU sind.

Die Europäische Kommission hat die Länderklassifizierung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 veröffentlicht: Brasilien, Äthiopien, Côte d'Ivoire, Kolumbien, Peru und Indonesien gelten als Standardrisiko; Vietnam und Ghana gelten als Länder mit geringem Risiko. Als Länder mit hohem Risiko sind ausschließlich Belarus, Nordkorea, Myanmar und Russland eingestuft. Bei Rohstoffen aus Ländern mit geringem Risiko entfallen lediglich die verstärkten Sorgfaltspflichten nach Art. 10 und 11 — die Pflicht zur Geolokalisierung nach Art. 9 bleibt in jedem Fall bestehen.

Wer ist Marktteilnehmer, wer ist Händler?

Seit der Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 kennt die EUDR drei Rollen:
RolleWer?SorgfaltserklärungRegistrierung im Informationssystem
Marktteilnehmerbringt Erzeugnisse erstmals in der EU in Verkehr oder führt sie ausjaja
Nachgelagerter Marktteilnehmerverarbeitet bereits erklärte Erzeugnisse und bringt das Ergebnis in Verkehrneinnur Nicht-KMU
Händlerstellt Erzeugnisse innerhalb der EU bereit (Weiterverkauf)neinnur Nicht-KMU
Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler – egal welcher Größe – sammeln Name und Anschrift ihrer Lieferanten und Abnehmer und bewahren diese Angaben mindestens fünf Jahre auf (Art. 5). Die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen erfasst nur, wer direkt von einem Marktteilnehmer kauft. Nicht-KMU müssen zusätzlich bei begründeten Bedenken prüfen, ob die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde, bevor sie die Ware weitergeben. Maßgeblich für die KMU-Grenze ist Artikel 3 der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU. Welche dieser Rollen auf Ihr Unternehmen zutrifft, klären Sie in fünf Fragen mit unserem Entscheidungsbaum: Marktteilnehmer oder Händler?

Praktische Schritte für die Umsetzung

  1. Betroffenheitsanalyse: Welche Ihrer Produkte enthalten EUDR-relevante Rohstoffe? Erstellen Sie eine vollständige Liste.
  2. Lieferantenbefragung: Welche Lieferanten können Geolokalisierungsdaten auf Parzellenniveau liefern? Eingehende Dateien lassen sich mit dem EUDR GeoJSON-Check auf Format, Präzision und Flächengröße prüfen.
  3. Gap-Analyse: Vergleich der vorhandenen Datenlage mit den EUDR-Anforderungen.
  4. System-Auswahl: EUDR-Management-Software auswählen (Übersicht: EUDR Software-Vergleich).
  5. Pilotierung: Einen Lieferstrom als Pilot vollständig durch den Due-Diligence-Prozess führen.
  6. Rollout und Monitoring: Alle betroffenen Lieferströme integrieren, laufendes Monitoring einrichten.
Für Auswirkungen auf Handelsbeziehungen lesen Sie unseren Artikel über EUDR und den Handel. Die Anforderungen an Lieferkettentransparenz werden im Detail in unserem Guide zu EUDR und Lieferketten erläutert.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann tritt die EUDR in Kraft?

Die EUDR ist bereits am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Ihre Pflichten gelten nach zwei Verschiebungen ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Für Holzprodukte, die zuvor unter die EUTR fielen, gilt unabhängig von der Unternehmensgröße bereits der 30. Dezember 2026.

Welche Rohstoffe sind von der EUDR betroffen?

Die EUDR betrifft Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz und Kautschuk sowie alle daraus hergestellten Erzeugnisse. Auch Papier und Schokolade fallen darunter. Druckerzeugnisse wurden durch die Verordnung (EU) 2025/2650 aus Anhang I gestrichen, Häute, Felle und Leder von Rindern durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102.

Wie hoch sind die Strafen bei EUDR-Verstößen?

Der Bußgeldrahmen muss nach Artikel 25 einen Höchstbetrag von mindestens 4 % des unionsweiten Jahresumsatzes vorsehen. Zusätzlich sind Beschlagnahmungen, temporäre Verkaufsverbote und öffentliche Bekanntmachungen möglich.

Müssen auch kleine Unternehmen die EUDR einhalten?

Ja, auch KMU sind verpflichtet. Als Marktteilnehmer haben mittlere Unternehmen dieselbe Frist wie Großunternehmen (30. Dezember 2026), für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt der 30. Juni 2027. Wer als KMU lediglich bereits erklärte Ware weiterverkauft oder verarbeitet, reicht keine Sorgfaltserklärung ein und muss sich nicht registrieren, dokumentiert aber Lieferanten und Abnehmer fünf Jahre lang.

Was sind Geolokalisierungsdaten im Sinne der EUDR?

GPS-Koordinaten (Polygone für Flächen über 4 Hektar, Punkte für kleinere Flächen) der Anbauflächen, von denen die Rohstoffe stammen. Diese Daten müssen auf Parzellenniveau erhoben und im Sorgfaltspflicht-System dokumentiert werden.