EUDR Magazin

Compliance

EUDR Pflichten für Unternehmen: Was Sie jetzt wissen müssen (2026)

Veroeffentlicht: 2026-04-15 Lesezeit: 3 Min.
EUDR Pflichten für Unternehmen: Was Sie jetzt wissen müssen (2026)

Was ist die EUDR und wen betrifft sie?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe und Produkte auf den europäischen Markt bringen, nachzuweisen, dass diese nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen haben. Die Verordnung gilt ab dem 30. Dezember 2024 für Großunternehmen und ab dem 30. Juni 2025 für KMU — nach einer Verschiebung, die im Oktober 2023 beschlossen wurde. Betroffene Rohstoffe und Produkte:

Kernpflichten für Unternehmen

Die EUDR definiert drei zentrale Pflichten für betroffene Marktteilnehmer:

1. Sorgfaltspflicht (Due Diligence)

Unternehmen müssen ein Sorgfaltspflicht-System einrichten, das drei Schritte umfasst: Informationserhebung: Erhebung von Geo-Koordinaten aller Anbauflächen, von denen die Rohstoffe stammen (Parzellenniveau — Polygon oder Punkt). Für Großgrundbesitzer (> 4 Hektar) sind Polygondaten erforderlich. Risikobewertung: Bewertung des Entwaldungsrisikos basierend auf Länderklassifizierungen (hoch, standard, gering) der Europäischen Kommission, ergänzt durch eigene Analysen zu Lieferkette und Lieferanten. Risikominimierung: Bei nicht-vernachlässigbarem Risiko: Lieferantenaudits, Zertifizierungen, vertragliche Verpflichtungen oder Beschaffungsalternativen.

2. Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement)

Vor dem Inverkehrbringen oder dem Export muss eine Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem (EUDR Information System — EUSIS) eingereicht werden. Die Zollbehörden prüfen das Vorliegen der Erklärung bei der Einfuhr.

3. Aufbewahrungspflicht

Alle Unterlagen zum Sorgfaltspflichtsystem müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.

Sanktionen bei Verstößen

Die EUDR verpflichtet die Mitgliedstaaten, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen einzuführen. Die Mindestanforderungen umfassen:
VerstoßtypSanktionsrahmen
Schwerwiegender Verstoß (Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit)Bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes
Beschlagnahmung von Waren und EinnahmenMöglich in allen Fällen
Temporäres VerkaufsverbotBis zur Behebung des Verstoßes
Öffentliche BekanntmachungNamensnennung bei schwerwiegenden Verstößen
Deutschland setzt die Sanktionen über das EUDR-Durchführungsgesetz um. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist federführend.

Länderklassifizierung: Hoch, Standard, Gering

Die Europäische Kommission klassifiziert Länder nach ihrem Entwaldungsrisiko: Die endgültige Länderliste war bei Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht. Erste Einschätzungen der Kommission deuten darauf hin, dass EU-Mitgliedstaaten und viele entwickelte Volkswirtschaften als „geringes Risiko" eingestuft werden, während bestimmte Regionen in Brasilien, Indonesien und der DRK als „hohes Risiko" gelten könnten.

Wer ist Marktteilnehmer, wer ist Händler?

Die EUDR unterscheidet zwischen Marktteilnehmern (erstmaliges Inverkehrbringen in der EU oder Export aus der EU) und Händlern (Weitergabe innerhalb der EU). Für Händler gelten vereinfachte Anforderungen — sie können auf die Sorgfaltserklärungen der vorgelagerten Marktteilnehmer verweisen, müssen aber deren Verfügbarkeit sicherstellen und Informationen weitergeben.

KMU-Händler (weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz unter 50 Mio. €) profitieren von weiteren Erleichterungen, bleiben aber grundsätzlich verpflichtet.

Praktische Schritte für die Umsetzung

  1. Betroffenheitsanalyse: Welche Ihrer Produkte enthalten EUDR-relevante Rohstoffe? Erstellen Sie eine vollständige Liste.
  2. Lieferantenbefragung: Welche Lieferanten können Geolokalisierungsdaten auf Parzellenniveau liefern?
  3. Gap-Analyse: Vergleich der vorhandenen Datenlage mit den EUDR-Anforderungen.
  4. System-Auswahl: EUDR-Management-Software auswählen (Übersicht: EUDR Software-Vergleich).
  5. Pilotierung: Einen Lieferstrom als Pilot vollständig durch den Due-Diligence-Prozess führen.
  6. Rollout und Monitoring: Alle betroffenen Lieferströme integrieren, laufendes Monitoring einrichten.
Für Auswirkungen auf Handelsbeziehungen lesen Sie unseren Artikel über EUDR und den Handel. Die Anforderungen an Lieferkettentransparenz werden im Detail in unserem Guide zu EUDR und Lieferketten erläutert.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann tritt die EUDR in Kraft?

Die EUDR gilt für Großunternehmen ab dem 30. Dezember 2024 und für KMU ab dem 30. Juni 2025. Diese Fristen wurden gegenüber dem ursprünglichen Datum um ein Jahr verschoben.

Welche Rohstoffe sind von der EUDR betroffen?

Die EUDR betrifft Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz und Kautschuk sowie alle daraus hergestellten Erzeugnisse. Auch Papier und Druckerzeugnisse, Leder und Schokolade fallen darunter.

Wie hoch sind die Strafen bei EUDR-Verstößen?

Sanktionen können bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes erreichen. Zusätzlich sind Beschlagnahmungen, temporäre Verkaufsverbote und öffentliche Bekanntmachungen möglich.

Müssen auch kleine Unternehmen die EUDR einhalten?

Ja, auch KMU sind verpflichtet — allerdings mit einer späteren Frist (30. Juni 2025) und vereinfachten Anforderungen für Händler. Wer lediglich Waren weiterverkauft, kann auf die Erklärungen des Marktteilnehmers verweisen.

Was sind Geolokalisierungsdaten im Sinne der EUDR?

GPS-Koordinaten (Polygone für Flächen über 4 Hektar, Punkte für kleinere Flächen) der Anbauflächen, von denen die Rohstoffe stammen. Diese Daten müssen auf Parzellenniveau erhoben und im Sorgfaltspflicht-System dokumentiert werden.