EUDR Magazin

Grundlagen

EUDR-Informationssystem: Die zentrale IT-Plattform

Veroeffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 1 Min.
EUDR-Informationssystem: Die zentrale IT-Plattform

Das EUDR-Informationssystem: Pflichtplattform fuer alle

Alle Sorgfaltserklaerungen muessen ueber das zentrale EU-Informationssystem abgegeben werden. Ohne dieses System laeuft nichts — und sein verspaeteter Start war ein Hauptgrund fuer die Verschiebung des Anwendungsbeginns.

Funktionen

Zugang

Unternehmen erhalten Zugang ueber eine EU-Login-Kennung. Die Registrierung erfolgt online und erfordert:

Was in die Sorgfaltserklaerung gehoert

Pro Produkt-Charge:
  1. Produktbeschreibung und KN-Code
  2. Menge und Handelsbezeichnung
  3. Herkunftsland
  4. Geolokalisierung der Anbauflaechen
  5. Bestaetigung der Entwaldungsfreiheit und Legalitaet
  6. Name und Kontakt des Lieferanten

Technische Herausforderungen

Das System muss enorme Datenmengen verarbeiten — allein die Geolokalisierungsdaten fuer Millionen von Anbauflaechen sind eine technische Herausforderung. Die EU hat versprochen, APIs fuer die Integration mit Unternehmenssystemen bereitzustellen.

Empfehlungen

  1. EU-Login-Zugang beantragen
  2. Unternehmensdaten im System registrieren
  3. Testerklaerungen einreichen, sobald das System verfuegbar ist
  4. IT-Integration mit interner Software pruefen

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich das EU-Informationssystem nutzen?

Ja, alle Sorgfaltserklaerungen muessen ueber das zentrale System abgegeben werden. Es gibt keine alternative Einreichungsmoeglichkeit.

Wann ist das System verfuegbar?

Das System soll vor dem Anwendungsbeginn am 30. Dezember 2025 voll funktionsfaehig sein.

Was ist die Referenznummer?

Jede Sorgfaltserklaerung erhaelt eine eindeutige Referenznummer, die an Kunden weitergegeben wird und die Rueckverfolgbarkeit sicherstellt.