EUDR Magazin

Grundlagen

EUDR: Marktteilnehmer vs. Haendler — wer haftet?

Veroeffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 2 Min.
EUDR: Marktteilnehmer vs. Haendler — wer haftet?

Marktteilnehmer und Haendler: Wer traegt die Verantwortung?

Die EUDR legt die Hauptverantwortung auf die Marktteilnehmer — Unternehmen, die betroffene Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen. Aber auch Haendler haben Pflichten — je nach Groesse unterschiedlich umfangreich.

Marktteilnehmer (Operators)

Marktteilnehmer sind: Ihre Pflichten sind umfassend:
  1. Vollstaendige Sorgfaltspflicht durchfuehren
  2. Sorgfaltserklaerung im EU-Informationssystem abgeben
  3. Geolokalisierungsdaten aller Anbauflaechen bereitstellen
  4. Risikoanalyse und Risikominderung dokumentieren
  5. Alle Unterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahren

Grosse Haendler (Large Traders)

Unternehmen, die keine KMU sind und betroffene Produkte weiterverkaufen, haben die gleichen Pflichten wie Marktteilnehmer. Die Idee: Auch wer nicht importiert, aber grosse Mengen handelt, traegt Verantwortung.

Kleine Haendler (SME Traders)

KMU-Haendler haben vereinfachte Pflichten:

Haftungskette

Die Haftung verteilt sich entlang der Lieferkette:

Empfehlungen

  1. Klaeren Sie, ob Sie als Marktteilnehmer oder Haendler gelten
  2. Pruefen Sie den KMU-Status nach EU-Definition
  3. Fordern Sie Referenznummern von Ihren Lieferanten an
  4. Dokumentieren Sie die Lieferkette lueckenlos

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer ist Marktteilnehmer nach der EUDR?

Wer betroffene Produkte erstmals auf den EU-Markt bringt — typischerweise Importeure und EU-Produzenten.

Haben kleine Haendler die gleichen Pflichten?

Nein, KMU-Haendler haben vereinfachte Pflichten: Sie muessen die Referenznummer der Sorgfaltserklaerung aufbewahren, aber keine eigene erstellen.

Was passiert, wenn mein Lieferant keine Sorgfaltserklaerung hat?

Dann duerfen Sie das Produkt nicht weiterverkaufen. Jedes auf dem EU-Markt befindliche EUDR-Produkt muss eine gueltige Sorgfaltserklaerung haben.