EUDR Sorgfaltspflicht für KMU 2026: Schritt-für-Schritt Umsetzung
EUDR und KMU: Was gilt für kleine und mittlere Unternehmen?
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung 2023/1115) betrifft nicht nur Konzerne — auch kleine und mittlere Unternehmen sind in der Pflicht, wenn sie bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte in den EU-Markt einführen oder innerhalb der EU handeln.
Die gute Nachricht: Kleinst- und Kleinunternehmen profitieren von einer verlängerten Umsetzungsfrist (30. Juni 2027) und vereinfachten Anforderungen, wenn sie als nachgelagerte Händler — nicht als erstimportierende Marktteilnehmer — tätig sind. Mittlere Unternehmen fallen dagegen unter dieselbe Frist wie Großunternehmen: 30. Dezember 2026.
Marktteilnehmer vs. Händler: Ihre Rolle entscheidet über den Aufwand
Das Ausmaß Ihrer EUDR-Pflichten hängt von Ihrer Rolle in der Lieferkette ab:
| Rolle | Definition | EUDR-Pflichten | Anwendungsbeginn |
|---|---|---|---|
| Marktteilnehmer (groß/mittel) | Bringt EUDR-Produkte erstmals auf den EU-Markt (Importeur, Produzent), Großunternehmen oder mittleres Unternehmen (mindestens zwei der drei Grenzen für kleine Unternehmen überschritten: 5 Mio. € Bilanzsumme, 10 Mio. € Nettoumsatz, 50 Beschäftigte) | Vollständiges Due-Diligence-System + Sorgfaltserklärung vor jeder Transaktion | 30. Dezember 2026 |
| Marktteilnehmer (Kleinst-/Kleinunternehmen) | Bringt EUDR-Produkte erstmals auf den EU-Markt; höchstens 5 Mio. € Bilanzsumme, 10 Mio. € Nettoumsatz, 50 Beschäftigte; zwei von drei Grenzen | Vollständiges Due-Diligence-System + Sorgfaltserklärung vor jeder Transaktion | 30. Juni 2027 |
| Händler | Vertreibt bereits in Verkehr gebrachte Produkte in der EU, unabhängig von der Unternehmensgröße | Keine eigene Sorgfaltserklärung mehr erforderlich; KMU-Händler sammeln und bewahren nach Art. 5 Abs. 3 die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen ihrer Lieferanten auf | gemäß Frist des vorgelagerten Marktteilnehmers |
Schritt-für-Schritt: EUDR-Umsetzung für KMU
Schritt 1: Betroffenheitscheck (1–2 Stunden)
Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Produkte überhaupt in den EUDR-Anwendungsbereich fallen. Betroffen sind: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (z. B. Schokolade, Möbel, Reifen).
- Erstellen Sie eine Liste aller Produkte mit HS-Codes
- Prüfen Sie anhand von Anhang I der EUDR, ob Ihre HS-Codes erfasst sind
- Identifizieren Sie Ihre Rolle: Importeur (Marktteilnehmer) oder Händler?
Schritt 2: Lieferantenkommunikation (2–4 Wochen)
Als KMU-Händler halten Sie von jedem Lieferanten Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse fest und, wenn dieser Lieferant Marktteilnehmer ist (etwa der Importeur), die Referenznummer seiner Sorgfaltserklärung (Due-Diligence-Statement, DDS). Dieselben Kontaktdaten erfassen Sie für Ihre gewerblichen Abnehmer (Art. 5 Abs. 3 VO (EU) 2023/1115 in der Fassung der VO (EU) 2025/2650). Die Referenznummer vergibt das EU-Informationssystem.
- Informieren Sie Ihre Lieferanten schriftlich über Ihren Dokumentenbedarf
- Fordern Sie die DDS-Referenznummern bei allen Lieferanten an, die Marktteilnehmer sind
- Legen Sie eine Liste Ihrer gewerblichen Abnehmer mit Anschrift und E-Mail-Adresse an
- Prüfen Sie, ob Ihre Lieferanten ihrerseits bereits EUDR-konform agieren
Schritt 3: Dokumentationssystem einrichten (1 Tag)
Richten Sie ein einfaches Ablagesystem ein — eine strukturierte Tabelle reicht für die meisten KMU:
- Produkt-/Lieferantenname
- DDS-Referenznummer des Lieferanten
- Datum der Transaktion
- Ursprungsland/-region
Diese Unterlagen müssen Sie mindestens 5 Jahre aufbewahren.
Schritt 4: Interne Schulung (halber Tag)
Schulen Sie Ihren Einkauf und Ihre Buchhaltung auf die neuen EUDR-Anforderungen. Legen Sie fest, wer für die Compliance-Dokumentation verantwortlich ist.
Schritt 5: Systemkontrollen einrichten (laufend)
Führen Sie bei jeder neuen Lieferantenbeziehung einen EUDR-Check durch. Überprüfen Sie jährlich, ob Ihre Lieferanten weiterhin EUDR-konform sind.
Fristen für KMU
Der EU-Gesetzgeber hat den Anwendungsbeginn der EUDR zweimal verschoben (Verordnung (EU) 2024/3234, dann Verordnung (EU) 2025/2650). Wichtig: Der Begriff „KMU" umfasst auch mittlere Unternehmen — und die haben eine andere Frist als Kleinst- und Kleinunternehmen. Aktuell gilt:
- 30. Dezember 2026: Große UND mittlere Unternehmen (mittlere: höchstens 25 Mio. € Bilanzsumme, 50 Mio. € Nettoumsatz, 250 Beschäftigte; zwei von drei Grenzen)
- 30. Juni 2027: Kleinst- und Kleinunternehmen (höchstens 5 Mio. € Bilanzsumme, 10 Mio. € Nettoumsatz, 50 Beschäftigte; zwei von drei Grenzen) sowie Einzelpersonen
Die Größenklassen richten sich nach Art. 3 der Richtlinie 2013/34/EU in der durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 angepassten Fassung (Art. 2 Nr. 30 und Art. 38 Abs. 3 EUDR). Höhere nationale Schwellen für kleine Unternehmen (bis 7,5 Mio. € Bilanzsumme und 15 Mio. € Nettoumsatz) gelten für die EUDR nicht.
Ausnahme: Holzprodukte, die zuvor unter die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen, gelten unabhängig von der Unternehmensgröße bereits ab dem 30. Dezember 2026.
Wichtig für die spätere Frist: Sie gilt nur für Unternehmen, die am 31. Dezember 2024 bereits als Kleinst- oder kleines Unternehmen niedergelassen waren (Art. 38 Abs. 3). Alle Stichtage mit Fundstelle finden Sie in unserem EUDR-Zeitplan.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit jetzt — die Lieferantenkommunikation braucht oft mehrere Monate.
Typische Fehler von KMU bei der EUDR-Umsetzung
- Fehler 1: Keine DDS-Referenznummern von Lieferanten angefordert → Risiko: keine Nachweisführung möglich
- Fehler 2: Annahme, dass B2B-Lieferanten die Compliance vollständig übernehmen → Händler bleiben in der Mitverantwortung
- Fehler 3: Dokumentation nur digital ohne Backup → Bei Systemausfall drohen Nachweislücken
- Fehler 4: Neue Lieferanten ohne EUDR-Check → Risiko bei jeder neuen Geschäftsbeziehung
Weitere Informationen zu spezifischen Rohstoffen finden Sie in unserem Artikel zur EUDR Sorgfaltspflicht im Überblick sowie in unserem Leitfaden zu KMU-Vereinfachungen.
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt die EUDR auch für Kleinstunternehmen?
Ja, eine Befreiung nach Größe gibt es nicht. Kleinstunternehmen, die als Händler oder nachgelagerte Marktteilnehmer tätig sind, reichen aber keine eigene Sorgfaltserklärung ein und müssen sich nicht im EU-Informationssystem registrieren. Sie erfassen Name, Anschrift und E-Mail-Adresse ihrer Lieferanten und Abnehmer sowie die Referenznummern, sofern der Lieferant Marktteilnehmer ist, und bewahren diese Angaben 5 Jahre auf (Art. 5 VO (EU) 2023/1115 in der Fassung der VO (EU) 2025/2650). Wer selbst einführt, ist Marktteilnehmer: Für Kleinst- und Kleinunternehmen, die am 31. Dezember 2024 bereits niedergelassen waren, gilt das ab dem 30. Juni 2027.
Was ist der Unterschied zwischen Marktteilnehmer und Händler bei der EUDR?
Marktteilnehmer bringen relevante Erzeugnisse erstmals in der EU in Verkehr oder führen sie aus (Importeure, Erzeuger) und reichen Sorgfaltserklärungen ein. Seit der VO (EU) 2025/2650 unterscheidet die EUDR zusätzlich nachgelagerte Marktteilnehmer, die aus bereits erklärter Ware neue Erzeugnisse herstellen und in Verkehr bringen, und Händler, die Erzeugnisse auf dem Markt bereitstellen. Beide reichen keine eigene Sorgfaltserklärung ein, sondern dokumentieren Lieferanten, Abnehmer und Referenznummern.
Welche Dokumente müssen KMU für die EUDR 5 Jahre aufbewahren?
KMU, die als Händler oder nachgelagerte Marktteilnehmer tätig sind, bewahren mindestens 5 Jahre auf: Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Website ihrer Lieferanten und ihrer Abnehmer sowie die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen oder Identifikationsnummern, sofern der Lieferant Marktteilnehmer ist (Art. 5 Abs. 3 und 4). KMU, die selbst einführen, bewahren als Marktteilnehmer zusätzlich ihre eigenen Sorgfaltserklärungen 5 Jahre auf.
Ab wann gilt die EUDR für KMU?
Kleinst- und Kleinunternehmen müssen ab dem 30. Juni 2027 EUDR-konform sein. Mittlere Unternehmen fallen dagegen bereits unter die Frist der großen Unternehmen: 30. Dezember 2026. Für Holzprodukte, die zuvor unter die EUTR fielen, gilt unabhängig von der Unternehmensgröße der 30. Dezember 2026.